Kunden der Commerzbank können nur noch knapp 6 Wochen viel Geld sparen!

14.05.2016 329 Mal gelesen Autor: Johannes von von Rüden
Sind Sie auch von der Commerzbank fehlerhaft über Ihr Widerrufsrecht belehrt worden? Dann widerrufen Sie den Darlehensvertrag jetzt! Die Kanzlei Werdermann I von Rüden steht Ihnen bei diesem Prozess mit Rat und Tat zur Seite!

Kreditnehmer der Commerzbank sind wieder einmal fehlerhaft über ihr Widerrufsrecht informiert worden

 

In der Vergangenheit sind eine Vielzahl von Verbrauchern bereits fehlerhaft über ihre Widerrufsrechte informiert worden. Dies könnte auch bei Ihrem Vertrag der Fall sein. Liegt ein Fehler in der Widerrufsbelehrung vor, so ist diese Ungültig, und führt dazu, dass das Widerrufsrecht nicht erlischt. Hintergrund dessen ist, dass der Gesetzgeber die Kreditinstitute - so auch die Commerzbank - dazu verpflichtet hat, im Rahmen der Widerrufsbelehrung bestimmte Textbausteine zu benutzen.

In der Praxis werden jedoch vielfache Verstöße - unter anderem gegen das Deutlichkeitsgebot festgestellt.

Lassen auch Sie ihre Widerrufsbelehrung von unseren Experten überprüfen, um möglich Fehler zu finden!

 

Die Kreditnehmer werden nicht vollständig über die Widerrufsfolgen aufgeklärt

 

Unter der Überschrift "Widerrufsfolgen" wird der Darlehensnehmer von der Commerzbank nur einseitig über die Erstattung von Zahlungen belehrt. Diese Belehrung ist falsch, da sie keine Auskunft darüber gibt, dass auch die Bank einer Rückzahlungsfrist unterworfen ist. Gemäß der gesetzlichen Vorschrift aus §§ 357 Abs. 1 beträgt die Rückerstattungsfrist 30 Tage und beginnt im Hinblick auf eine Erstattungsverpflichtung des Verbrauchers mit Abgabe dessen Widerrufserklärung, im Hinblick auf eine Erstattungspflicht der Bank mit dem Zugang dieser Widerrufsbelehrung. Wenn nun eine Widerrufsbelehrung nur einseitig die Zahlungsfrist für eine Zahlungsverpflichtung des Verbrauchers angibt, könnte dies für den Verbraucher den Schluss nahelegen, die 30-tägige Zahlungsfrist gelte für die Zahlungsverpflichtungen der Bank eben nicht.

Nach der Rechtsprechung ist es ein wesentliches Interesse des Verbrauchers, unmissverständlich und ohne weitergehende eigene Nachforschungen darüber informiert zu werden, innerhalb welcher Frist der Unternehmer die Erstattung etwaiger Zahlungen an den Verbraucher vorzunehmen hat. Mit anderen Worten: Die Bank hätte in der Widerrufsbelehrung formulieren müssen, dass die Zahlungsverpflichtungen innerhalb von 30 Tagen sowohl durch den Kunden als auch durch die Bank - also gegenseitig - zu erfüllen sind. Die Information, dass auch die Bank einer (Rück-)Zahlungsverpflichtung von 30 Tagen unterliegt, ist für den Verbraucher wesentlich, da derartige Informationen schließlich auch die Entscheidung des Verbrauchers beeinflusst, den Widerruf auszuüben.

 

Verbraucher können von dem "Widerrufsjoker" profitieren

 

Die Kunden der Commerzbank können durch den "Widerrufsjoker" profitieren, da diese durch seinen Einsatz eine Menge Geld sparen können.

Dies liegt zum einem daran, dass die Bank im Falle eines Widerrufes regelmäßig nicht dazu berechtigt ist, vom Kunden die sog. Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen.

Die Bank darf diese nur im Falle einer vorzeitigen Kündigung des Kunden erheben. um die daraus resultierenden Leistungsausfälle zu kompensieren. Die Fälligkeit der Vorfälligkeitsentschädigung hat zur Folge, dass eine Umschuldung in diesen Fällen wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.

Anders sieht es jedoch bei der Ausübung des Widerrufes aus - hier muss der Kunde die Vorfälligkeitsentschädigung nicht zahlen, und spart zudem noch durch die heute historisch tiefen Zinsen.

 

Die Commerzbank missachtet gesetzliche Formvorschiften

 

Die Commerzbank missachtet die gesetzlichen Formvorschriften, da die Widerrufsbelehrung äußerlich nicht ausreichend hervorgehoben wurde.

Bereits aus dem Wortlaut von Art. 247 § 6 Abs, 3 Satz. 3 EGBGB ist zu entnehmen, dass die Verwendung der Widerrufsklausel nur dann Gesetzesfiktion zugunsten des Darlehensnehmers erlangt, wenn die Vertragsklausel auch entsprechend hervorgehoben wurde.

Die von der Commerzbank verwendete Belehrung unterscheidet sich nicht von dem übrigen Schriftbild des Vertrages. Insbesondere gleicht die Schriftgröße, die Schriftart und die Ausgestaltung der Überschriften dem vorangegangen Vertragstext enorm. Außerdem sind auch die zur Übersichtlichkeit erforderlichen Zwischenüberschriften nicht vorhanden. Bloße drucktechnische Heraushebung, sowie der Gebrauch von größeren Absätzen werden dem sog. Deutlichkeitsgebot in der Regel nicht gerecht.

Gesetzesänderung führt zu einer immensen Verkürzung des bisher "ewigen" Widerrufsrechts

Eine kürzlich von der großen Koalition beschlossene Gesetzesänderung führt jedoch zu einem Ende des "ewigen" Widerrufsrechtes. Zum Stichtag 21. Juni endet das "ewige Widerrufsrecht" bei den zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Verträgen. Offenbar hat die Politik an dieser Stelle dem wachsenden Druck der Finanzlobby stattgegeben und das nach bisheriger Rechtslage "ewige" Widerrufsrecht kassiert. Darlehensnehmer müssen sich also beeilen, eine umgehende Konsultation unserer Experten wird empfohlen.

Werdermann | von Rüden bieten kostenlose Erstprüfung von Vertragsunterlagen - erfolgreich Vertrag bei der Commerzbank widerrufen

Die Anwälte der Kanzlei Werdermann | von Rüden bieten professionelle Beratung und vor allem eine kostenlose Erstprüfung der Vertragsunterlagen der Sparkasse Bremen auf ihre Widerrufbarkeit. Durch die bundesweite Übernahme entsprechender Mandate hat sich die Kanzlei Werdermann | von Rüden in den letzten Jahren bundesweit einen exzellenten Ruf unter anderem auf diesem Gebiet erarbeitet. Weitere Informationen dazu, vor allem zur kostenlosen Erstprüfung, finden Sie unter folgendem Link: https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung

 

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

 
  1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
  2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden.
  3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf.
  4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.
  5. Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert, bis Sie aus dem Vertrag herauskommen.
 

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet!