Widerruf Ihres Darlehens bei der Deutsche Kreditbank

20.10.2015 277 Mal gelesen Autor: Johannes von von Rüden
Zahlreiche Widerrufsbelehrungen fehlerhaft

Viele Banken, darunter auch die Deutsche Kreditbank, belehrten ihre Kunden über deren Widerrufsrecht nur ungenügend - wie auch ein erst kürzlich ergangenes Urteil belegt. Dieses Widerrufsrecht für Darlehensverträge steht Verbrauchern zu, also denen, die Kredite zu privaten Zwecken aufnahmen. Damit die Kreditnehmer das Recht effektiv ausüben können, müssen Banken ihre Kunden in Widerrufsbelehrungen umfassend darüber belehren. Der Gesetzgeber gab den Banken Musterbelehrungen zur Hilfe, die sie einfach nur übernehmen hätten müssen, um sich auf deren Schutz zu berufen. Das taten jedoch nur die wenigsten Geldhäuser. Die Mehrheit der Kreditinstitute, so auch die DKB, wich von den Vorlagen ab. So bauten sie Stellen in ihre Belehrungen ein, die das Risiko bergen, die Darlehensnehmer nicht deutlich und vollständig zu belehren.

Fehlerhafte Belehrungen der DKB bringen heute große Vorteile für Verbraucher

Welche Folgen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen auslösen, stellten die Gerichte bis hoch zum Bundesgerichtshof klar: Die gewöhnliche Frist zur Erklärung des Widerrufs beginnt nicht zu laufen. Die verbraucherfreundliche Rechtsprechung argumentiert, dass nicht ausreichend informierte Verbraucher von ihrem Recht auch nicht effektiv Gebrauch machen können. Viele Verbraucher nutzen deshalb heute noch die Chance, das Darlehen zu widerrufen.

Der größte Vorteil dieser Rechtsprechung ist jedoch folgender: Durch den Widerruf entsteht ein Rückabwicklungsverhältnis, innerhalb dessen die empfangenen Leistungen zurückzugeben sind. Eine Vorfälligkeitsentschädigung, wie bei der Kündigung, fällt nicht an. Bankkunden können somit eine Menge Geld sparen. Hat der Darlehensnehmer diese bereits gezahlt, kann die Entschädigungszahlung oft zurückgefordert werden.

Lobby der Finanzhäuser setzt Interessen bei Bundesregierung durch - geplante Gesetzesänderung bringt Verbraucher unter Zeitdruck

Dieser kunstvolle juristische Kniff, mit dem schon zahlreiche Bankkunden erfolgreich zu niedrigeren Zinsen refinanzieren konnten, steht leider auf der Kippe. Für 2016 ist eine Gesetzesänderung geplant, die den "Widerrufsjoker" kassieren soll. Es ist vorgesehen, den Widerruf von Darlehen, die zwischen 2002 und 2010 aufgenommen worden sind, nur noch bis Juni 2016 zuzulassen. Bankkunden, die über einen Widerruf nachdenken, sollten möglichst schnell juristische Hilfe suchen. Denn ein erfolgreicher Widerruf braucht Zeit, aber lohnt sich.

Deutsche Kreditbank gab Beginn der Frist zum Widerruf nicht eindeutig an

Kunden der Deutsche Kreditbank, die zwischen 2007 und 2009 ein Darlehen aufnahmen, haben gute Chancen, vom "ewigen" Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Zwar kann nicht pauschal gesagt werden, welche Belehrungen fehlerhaft sind, jedoch gibt es Stellen, die häufig in Belehrungen vorkommen und Angriffsfläche bieten. So auch die Angabe der DKB zum Fristbeginn des Widerrufs: "Der Lauf der Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung." Der Bundesgerichtshof entschied dazu mehrfach, dass eine solche Belehrung nicht den Anforderungen an eine eindeutige, umfassende Aufklärung genügt. Dem Verbraucher kann sich dieser Satz als irreführend darstellen. Denn er kann ihm lediglich entnehmen, dass die Frist entweder mit Erhalt der Belehrung beginnt oder eben später. Wann genau das aber sein könnte oder welche Umstände dafür erfüllt sein müssten, bleibt für den Kreditnehmer völlig unklar. Anhand einer solchen Fristangabe den Widerruf fristgerecht zu erklären, ist ein reines Glücksspiel.

Irreführende Belehrung zum Fristbeginn zieht sich durch Belehrungen zahlreicher Banken

Eine solch völlig verwirrende Angabe zum Beginn der Frist verwendete nicht nur die Deutsche Kreditbank. Auch bei anderen Banken taucht dieser Fehler in den Belehrungen auf. So zum Beispiel bei der:

- Postbank um 2006

- Stadtsparkasse München bei Verträgen aus dem Jahr 2006

- Signal Iduna Bauspar AG bei Belehrungen um 2007

- LBS Schleswig-Holstein-Hamburg um 2008

- AXA (2009)

- Berliner Bank (2006 bis 2009).

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Nicht jede fehlerhafte Belehrung kann zu einem erfolgreichen Widerruf verhelfen und die Einschätzung der Erfolgsaussichten kann unter Umständen sehr kompliziert sein. Deshalb schnitten sich leider schon einige Darlehensnehmer selbst den Weg ab, erfolgreich umzuschulden. Denn es muss im Hinterkopf bleiben, dass der Vorteil der Refinanzierung zu niedrigen Zinsen nicht das ursprüngliche Ziel des Verbraucherwiderrufsrechts war. Deshalb empfiehlt sich eine Prüfung durch im Bankrecht erfahrene Anwälte. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet Ihnen eine Erstprüfung Ihrer Unterlagen - kompetent, zeitnah und kostenlos.

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  5. Wir sagen Ihnen wie lange es dauert bis Sie aus dem Vertrag heraus kommen

Kurz: Sie wissen was Ihnen zusteht und was es kostet