Unfälle beim Freizeitsport und wer haftet dafür?

31.07.2007 1243 Mal gelesen Autor: Monika Soffer

Da wollte man doch eigentlich nur etwas Gutes für seinen Körper tun. Aber was passiert eigentlich, wenn der Gegner beim Training so richtig viel Einsatz zeigt und man danach auf dem Boden liegen bleibt? Dann stellt sich schnell die Frage, wer für den Schaden aufkommt. In vielen Fällen ist man während des Trainings über den Verein versichert. Bei seiner eigenen Krankenversicherung lohnt es, sich zu erkundigen, welche Sportarten als Risikosportarten von der Kostendeckung ausgenommen sind um hierfür evtl. eine Zusatzversicherung abzuschließen.
Die meisten Sportarten wie Fußball oder Kampfsport tragen auch bei regelgerechtem Spiel eine potentielle Verletzungsgefahr in sich. Will man auf den Sport nicht verzichten und nimmt an dem Training oder Wettkampf teil, nimmt man das Verletzungsrisiko bei Betreiben des Sports damit in Kauf. Kommt es dann zu einem Zusammenstoß und hat sich ein Mitspieler verletzt, kommt es für die Frage der Haftung darauf an, ob die Spielregeln eingehalten wurden. Hat der schädigende Mitspieler die Spielregeln beachtet und ist trotzdem jemand zu Schaden gekommen, kann ihm das nicht vorgeworfen werden. Aber auch bei geringfügigen Regelverstößen wie z.B. bei leicht übereifertem Spieleinsatz, Ermüdung, leichter Unüberlegtheit oder fahrlässigem technischen Versagen kann der Mitspieler nicht in Anspruch genommen werden. In diesen Fällen hat sich schlicht das dem Sport immanente Verletzungsrisiko realisiert. Auch wenn die Verletzung durch einen objektiven Regelverstoß entstanden ist, muss der foulende Mitspieler nicht immer dafür haften, wenn die durch den Spielzweck gebotene Härte noch gewahrt war. Schlägt der Schädiger jedoch derart über die Strenge, dass sein Verhalten klar als unfair bezeichnet werden kann, er allgemein hin unsportlich reagiert hat und die spielerische Härte überschritten hat, muss er für die Folgen seines Handelns auch einstehen und den Schaden ggf. über seine Haftpflicht ersetzen. Gleiche Maßstäbe gelten für die Trainer.
Bewegt man sich wie z.B. beim Inlineskaten im Straßenverkehr gilt zusätzlich die Straßenverkehrsordnung. Inhaber von Sportbetrieben wie Kletterhallen müssen sich nach der Qualität der Ausrüstung und den Sicherheitsbestimmungen fragen lassen. Frohes Schwitzen!