VW Abgasskandal und Gebrauchtwagen: BGH-Urteil hilft vielen Käufern bei wichtiger Frist

26.10.2015 150 Mal gelesen Autor: Dr. Ralf Stoll
Inmitten des VW Skandals herrscht Verunsicherung bei Gebrauchtwagenkäufern: Müssen Händler nur ein Jahr lang für Automängel haften? Bundesgerichtshof stellte sich bereits auf die Seite der Autokäufer und kippte eine oft verwendete Vertragsklausel.

Der Skandal rund um den Motor EA 189 betrifft tausende VW-, Audi-, Skoda- und Seatkäufer. Wegen der vielen negativen Schlagzeilen sind viele Besitzer der betroffenen Dieselfahrzeuge skeptisch geworden. Sie wollen nicht auf Schäden wie Wertminderungen, gestiegener Verbrauch, verminderter PS-Zahl, Motorenverschleiß oder andere Folgeschäden sitzen bleiben. Doch ein große Gruppe von Autobesitzern ist besonders verunsichert, ob sie überhaupt etwas fordern können: Die Gebrauchtwagenkäufer, die Tageszulassungen oder Jahreswagen gekauft haben.

 

Denn die Gebrauchtwagenkäufer können auf ein unvermutetes Hindernis stoßen, wenn sie ihre Kfz-Händler wenden: Denn in oft verwendeten Musterverträgen befindet sich eine Passage, die die Autorückgabe, den Schadensersatz oder andere Käuferrechte wegen eines Automangels auf ein Jahr seit dem Kauf beschränkt. Aber diese Einschränkung entfaltet in vielen Fällen keine Wirkung zulasten des Gebrauchtwagenkäufers. Der Bundesgerichtshof erklärte im April 2015 die in vielen Verträgen verwendete Einschränkung für unwirksam. Der BGH entschied über eine Vertragsvorlage des ZDK (Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V), Stand 03/2008.

 

In der Praxis hat das BGH-Urteil weitreichende Folgen für viele Gebrauchtwagenkäufer: Sie können bei einem Fahrzeugmangel (wie etwa dem EA 189-Abgasproblem) nicht nur ein Jahr lang vom Händler ihre Rechte einfordern. Die Autohändler können ihnen nicht das Kleingedruckten der Verträge entgegenhalten. Inmitten des Abgasskandals hat diese höchstrichterliche Entscheidung besonderes Gewicht.

 

Wenn Gebrauchtwagenkäufer sicher wissen wollen, ob sie von diesem höchstrichterlichen Urteil profitieren können, dann sollten sich sie an einen Anwalt wenden und ihren Vertrag prüfen lassen. Denn die Fristenfrage beim Gebrauchtwagenkauf ist nur eine von vielen rechtlichen Fragen rund um den VW Abgasskandal. Eine Übersicht über die Rechte der Käufer gegenüber den Händlern und auch gegenüber dem Autobauern befindet sich auf der Spezialseite www.vw-schaden.de. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet wegen des Abgasskandals auch eine Interessengemeinschaft.

 

Weitere Informationen auf www.vw-schaden.de

 

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