Kündigung Aachener Bausparkasse – Verjährung droht zum 31.12.2020

09.03.2020 28 Mal gelesen Autor: Simon Bender
Ansprüche von Bausparern können zum Jahresende 2020 verjähren - Bausparer sollten handeln um keine Ansprüche zu verlieren

Wer im Jahre 2017 von der Aachener Bausparkasse eine Kündigung gestützt auf die Behauptung einer Störung der Geschäftsgrundlage erhalten hat, sollte seine Möglichkeiten bis zum Jahresende 2020 prüfen lassen. Nach diesem Datum könnte eine Verjährung von Ansprüchen eintreten.

Viele Bausparer haben gegen die 2017 erhaltene Kündigung bislang nichts unternommen und einfach abgewartet. Soweit keine Auszahlung des Bausparguthabens auf eine bekannte Kontoverbindung erfolgt ist, liegt in vielen Fällen das Guthaben der Bausparer auf Konten mit niedriger oder keiner Verzinsung.

In der Hoffnung, der BGH werde in der Sache möglicherweise ein Grundsatzurteil fällen, dem sich die Aachener Bausparkasse dann beugen würde, haben viele Bausparer anschließend nichts weiter veranlasst.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Simon Bender ist ein solches Grundsatzurteil jedoch nicht zu erwarten. Bislang hat die Aachener Bausparkasse inhaltlich begründete Entscheidungen und eine höchstrichterliche Klärung verhindert indem zum Beispiel Versäumnisurteile hingenommen wurden. Diese Praxis setzt sich fort.

Zeit läuft gegen die Bausparer

Wer seine Ansprüche auf Auszahlung des Guthabens, vertragliche Verzinsung und Bonuszinsen noch geltend machen will, sollte den 31.12.2020 beachten. Zu diesem Zeitpunkt könnten die eigenen Ansprüche verjähren.

Lassen Sie sich kostenfrei und unverbindlich zu Ihren Möglichkeiten beraten. Eine Durchsetzung von Ansprüchen ist mit und ohne Rechtsschutzversicherung möglich und wirtschaftlich sinnvoll. Wir zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf.

Nach den Erfahrungen von Rechtsanwalt Bender können Betroffene ihre vollständigen Rechte regelmäßig nur mit Hilfe eines auf Bausparkündigungen spezialisierten Rechtsbeistandes erfolgreich geltend machen.

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Simon Bender ist seit Anbeginn der Kündigungswelle von Bausparverträgen auf die Abwehr von Kündigungen und Durchsetzung von Verbraucherrechten spezialisiert. Er hat eine Vielzahl von Urteilen gegen die Aachener Bausparkasse und andere Bausparkassen erstritten. Gerne beraten wir Sie auch zu Ihrem Fall. Nehmen Sie unverbindlich zu uns Kontakt auf.

Zum Themenschwerpunkt: https://benderlegal.de/faelle/bausparvertrag/