Hannover Leasing Life Invest Deutschland I: Schadenersatz für Anleger

09.06.2017 28 Mal gelesen Autor: Simon Bender
Anleger der Beteiligung Hannover Leasing Life Invest Deutschland I GmbH & Co KG steht ein Schadenersatzanspruch gegen die Hannover Leasing Treuhand-Vermögensverwaltung GmbH zu.

Anleger der Beteiligung Hannover Leasing Life Invest Deutschland I GmbH & Co KG steht ein Schadenersatzanspruch gegen die Hannover Leasing Treuhand-Vermögensverwaltung GmbH zu. Das hat das Landgericht München I entschieden (Urt. v. 03.04.2017, Aktz. 28 O 2272/16). Anleger, die die Beteiligung aufgrund des Prospektes erworben haben, können von der Hannover Leasing Treuhand-Vermögensverwaltung GmbH den Erwerbsaufwand gegen Abtretung der Beteiligung einfordern. Allerdings ist hierfür Eile geboten. Der Schadenersatzanspruch der Anleger verjährt zehn Jahre nach Abschluss der Beteiligung.

Fehlerhafter Verkaufsprospekt

Der Fonds war als sichere Kapitalanlage ("konservativer Strategiebaustein"; "sicherheitsorientiert"; "bestes konservatives Produkt 2007") vertrieben worden. Der Fonds investierte über Zertifikate in ein Portfolio von auslaufenden Kapitallebensversicherungen. Laut Verkaufsprospekt war für die Entwicklung des Portfolios ein Zinsertrag von sechs bis sieben Prozent angesetzt. Hingegen belief sich der durchschnittliche Zinsertrag aus einer Marktstudie auf lediglich durchschnittlich 4,24 %. Dieser Ertrag hätte nach Auffassung des Landgerichts München I auch für die Beteiligung Hannover Leasing Life Invest Deutschland I GmbH & Co KG herangezogen werden müssen. Damit erweist sich der Verkaufsprospekt für die Beteiligung als falsch. Der Prospekt setzt die Verzinsung der Rückkkaufswerte der Lebensversicherungen "deutlich zu hoch" an, so das Landgericht München I.

Rückabwicklung möglich

Die Hannover Treuhand-Vermögensverwaltung GmbH mit Sitz in München war Gründungsgesellschafterin der Beteiligung und haftet damit nach höchstrichterlicher Rechtsprechung Anlegern wegen falscher Prospektangaben. Als Gründungsgesellschafterin war die Treuhänderin verpflichtet, alle für die Kapitalanlage wesentlichen Gesichtspunkte vollständig und richtig darzustellen. Anleger, die die Beteiligung Hannover Leasing Life Invest Deutschland I GmbH & Co KG auf der Grundlage des Prospekts erworben haben bzw. ihnen die Beteiligung anhand der Prospektangaben empfohlen worden ist (z. B. im Rahmen einer Bankberatung), können bis zehn Jahre nach dem Erwerb der Beteiligung Schadenersatz geltend machen. Bis zum Ablauf der zehn Jahre sind verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen. In der Regel kann dies durch eine Klage bzw. ein Güteverfahren bei einer anerkannten Gütestelle erfolgen.

Die Kanzlei ARES Rechtsanwälte ist auf die Vertretung von Anlegern und Bankkunden im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert.