Heise – Urteil! Berufung zurückgewiesen! Urteil trotzdem revidiert!

23.08.2006 3012 Mal gelesen Autor: Jörg Reich

Vor kurzem endete in der zweiten Instanz die mündliche Verhandlung zu dem so genannten Heise- Urteil. Das Oberlandesgericht Hamburg (OLG) wies die Berufung zurück.
In einem entscheidenden Punkt revidierte das OLG jedoch das in erster Instanz gefällte Urteil.
Das erste Heise- Urteil hätte in seine Funktion als Präzedenzfall unter Vorlage gewisser Voraussetzungen quasi jeden deutschen Forenbetreiber dazu verpflichtet, sämtliche Forenbeiträge vorab auf etwaige Rechtsverstöße hin zu überprüfen.

Das OLG geht nun mit der vor dem Heise-Urteil allgemeingültigen Rechtsprechung und den Paragraphen 6 und 9 des Mediendienststaatsvertrages konform.
Hiernach besteht eine Pflicht zur Kontrolle des Forums dann,wenn der Betreiber konkrete Kenntnis von Rechtsverstößen erlangt.
Eine schriftliche Urteilsbegründung will das OLG in den kommenden Tagen vorlegen.

Wir beraten Sie gern! 

Rechtsanwalt Jörg Reich

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