Facebook und StudiVZ legen Plagiatsstreit durch Zahlung bei

16.09.2009 915 Mal gelesen Autor: Karsten Gulden, LL.M. (Medienrecht)


Die Social Networking Portale Facebook und StudiVZ haben ihren Rechtsstreit, in dem es u.a. um die unlautere Nachahmung des Facebook Portals durch StudiVZ ging beigelegt. Laut Presseportal des in Kalifornien ansässigen Netzwerkes erhält Facebook im Zuge der Einigung eine Zahlung von StudiVZ. Beide Parteien hätten sich jedoch darauf verständigt, keine weiteren Einzelheiten offenzulegen.

Die von Facebook vorgebrachte Unterlassungsklage wurde zuvor von dem LG Köln zurückgewiesen, da nach Ansicht der Richter StudiVZ keine unlautere Nachahmung von Facebook sei.

Die von Facebook behauptete unredliche Kenntniserlangung konnte im Prozess nicht untermauert werden, wenngleich die Richter betonten, dass es nicht zu übersehende Übereinstimmungen zwischen den Portalen gäbe.Eine Offenlegung der PHP-Quellcodes beider Seiten durch einen Sachverständigen hätte mit Sicherheit Licht ins Dunkel gebracht.

Datum: 11.09.2009
Autor: Gulden
Rubrik: Urheberrecht, Wettbewerbsrecht
mehr über: Plagiate, Nachahmung, Facebook

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