Neuerdings finden sich bei Facebook mehrere Seiten mit dem Titel "Die peinlichsten Partyfotos". Vor allem die darin befindlichen Postings enthalten Fotos von Personen, die nicht nur peinlich, sondern zum großen Teil auch sexuell anzüglich und ordinär wirken. Trotzdem - oder vermutlich gerade deswegen - haben bereits viele Nutzer den Gefällt-mir-Button gedrückt und teilweise auch die Postings geteilt, die häufig nicht einmal 24 Stunden alt sind.
Dies erscheint mir sehr bedenklich. Denn der Facebook-Nutzer kann nicht erkennen, ob die Anfertigung der Bilder sowie die Verbreitung der Fotos übers Internet durch das Einverständnis der abgebildeten Personen gedeckt sind. Es kommt hier insbesondere eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes in Betracht. Eine Haftung kommt nicht nur für diejenigen in Betracht, die diese Aufnahmen rechtswidrig auf Facebook eingestellt haben. Vielmehr kann eine Zurechnung unter Umständen auch dann erfolgen, wenn ein Nutzer bei diesen Fotos den Gefällt-mir-Button drückt oder die betreffenden Postings teilt.
Als Facebook-Nutzer sollten Sie mit der Einbindung von fremden Fotos gar nicht vorsichtig genug sein. Sie können schnell eine Rechtsverletzung begehen (etwa von Urheberrechten oder Persönlichkeitsrechten Dritter), die schnell eine teure Abmahnung zur Folge haben können. Unter Umständen müssen Sie auch Schadensersatz zahlen. Sie sollten Ihre Pinnwand auch dahingehend kontrollieren, ob Dritte dort rechtswidrige Postings hinterlassen haben.