Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit u.a. die unerlaubte Verbreitung des Films "Haywire" über Internettauschbörsen oder Bit Torrent ab. Wie bei dieser Kanzlei üblich, wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Zahlung von 956 EUR an Schadensersatz und Anwaltskosten verlangt.
Abgemahnte sollten auch die diesen Abmahnungen beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne Abänderung unterzeichnen, da dies nach der Rechtsprechung ein Schuldanerkenntnis darstellt und dazu führt, dass die geforderte Zahlung von 956 EUR nicht mehr verweigert werden können.
Es ist stes ratsam, mithilfe eines auf die Verteidigung gegen Abmahnungen spezialisierten Anwalts zunächst eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und prüfen zu lassen, welche Argumente gegen die Zahlungsforderung vorgebracht werden können. Wer nicht Täter ist, haftet auch nicht - und die Täterschaft muss nachgewiesen werden. Die Rechtsprechung eröffnet dazu gerade in letzter Zeit mehrere hilfreiche Möglichkeiten.
Guter anwaltlicher Rat muss nicht teuer sein - eine erste kostenlose Orientierung biete ich telefonisch von 8 bis 20 Uhr unter 0800 3657324 (FreeCall).
Kosten entstehen natürlich erst mit meiner ausdrücklichen Beauftragung.
Weitergehende Informationen erläutere ich in diesem Video und auch hier.