Vorsicht bei dem Verkauf einer ausländischen Musik-CD etwa über eBay

21.02.2011 761 Mal gelesen Autor: Christian Solmecke, LL.M.
Ehe Sie aus dem Ausland stammende CD über eBay verkaufen, sollten Sie aufpassen. Wenn es sich um einen unerlaubten Parallelimport handeln, müssen Sie mit einem Strafverfahren rechnen. So erging es einem eBay Nutzer, der sich vor dem Amtsgericht in Solingen verantworten musste. Warum er trotzdem mit einem blauen Auge davonkam - und die Musikindustrie einen Rüffel erhielt.

Im zugrundeliegenden Sachverhalt ging es um einen Liebhaber von japanischen Musik-CDs. Dieser hatte insgesamt 500 dieser CDs bis zum Jahr 2009 über das Internetauktionshaus eBay verkauft. Am 25.08.2009 kam dann die böse Überraschung: Die Polizei klingelte an der Haustür und zeigte dem verdutzten eBay-Nutzer einen Durchsuchungsbeschluss. Dieser wurde damit begründet, dass es sich bei den verkauften CDs um illegale Parallelimporte aus Japan handeln würde. Diese waren angeblich nur für den japanischen Markt hergestellt und durften demzufolge die nicht auf dem Markt der EU verkauft werden. Das Ganze kam durch einen Testkäufer bei eBay heraus, an den der eBay Nutzer geraten war. Drei große Plattenfirmen stellten daraufhin über eine bekannte Abmahnkanzlei einen Strafantrag wegen einer Urheberrechtsverletzung. Dadurch kam es zu einem Strafprozess beim Amtsgericht Solingen.

Das Amtsgericht Solingen sprach den angeklagten eBay-Nutzer mit Urteil vom 18.02.2011 frei (Az. 20 Ds 480/10). Das Gericht war aber nur so gnädig, weil der Betroffene nach seiner Ansicht nicht vorsätzlich gehandelt hatte. Denn dieser brachte glaubwürdig vor, dass er bei seinem Verkauf gutgläubig gewesen ist. Das Kuriose dabei ist nämlich, dass diese Produkte in vielen legalen Verkaufsstätten erhältlich sind. Sie müssen nicht über irgendwelche dunklen Kanäle erstanden werden.