Wieder einmal: Abmahnungen von Lothar Fürst

20.05.2020 161 Mal gelesen Autor: Andreas Kempcke
Mir wurden hier in der Kanzlei in der letzten Zeit (Stand: 20.05.2020) wieder mehrere Abmahnungen von Lothar Fürst über einen Anwalt zur Prüfung vorgelegt.

 

Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, sollten Sie sich unbedingt beraten lassen.

 

Zur Abmahntätigkeit von Lothar Fürst:

Lothar Fürst hatte in der Vergangenheit bereits Abmahnungen über seinen Anwalt ausgesprochen. Ich habe daher bereits eine ganze Reihe von Betroffenen zu entsprechenden Abmahnungen beraten und auf der Internetseite meiner Kanzlei sowie hier über die Abmahntätigkeit berichtet:

https://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-lothar-fuerst.htm

https://www.anwalt24.de/fachartikel/wettbewerbsrecht/53270

 

Zu den weiteren hier vorliegenden Abmahnungen:

Die mir aktuell vorliegenden Abmahnungen (Stand: 05/2020) beziehen sich auf verschiedene Wettbewerbsverstöße. Gerügt werden:

  • widersprüchliche Angaben zur Dauer der Widerrufsfrist bei eBay und
  • die fehlende Einbindung eines anklickbaren (!) Links auf die OS-Plattform bei eBay

 

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Die Abgemahnten sollen eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Kosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 3.000,00 Euro tragen (334,75 Euro).

 

Meine Einschätzung:

Nach meiner Auffassung bestehen zahlreiche Anhaltspunkte dafür, dass die Abmahntätigkeit von Lothar Fürst rechtsmissbräuchlichen Charakter hat. Gern erörtere ich vor diesem Hintergrund die Möglichkeiten einer Rechtsverteidigung gegen eine entsprechende Abmahnung mit Ihnen.

 

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage.

Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Lothar Fürst erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Rufen Sie mich einfach an: 0381 – 260 567 30.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail: rostock@internetrecht-rostock.de.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht