Gewerbliche Miet- und Pachtverträge in der Corona-Krise

31.03.2020 21 Mal gelesen Autor: Dr. Stephan Greger
QUICKCHECK Ihres gewerblichen Miet- oder Pachtvertrags auf Möglichkeiten zur kurzfristigen Beendigung und Anpassung

Gewerbliche Miet- und Pachtverträge in der Corona-Krise

Insbesondere Gewerbetreibende werden durch die derzeitige CORONA-Epidemie vor gravierende wirtschaftliche Herausforderungen gestellt. Auch bei Betriebsstillstand laufen insbesondere die Zahlungsverpflichtungen aus Miet- und Pachtverträgen unverändert weiter.

Fixkosten-Reduzierung

Nicht nur Großunternehmen und weltweit tätige "Global Player", sondern allem voran auch kleine und mittelständische Betriebe sowie Einzelunternehmer, die besonders an den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise leiden, fragen sich, wie sie ihre monatlichen Fixkosten reduzieren können.

COVID-19-Gesetz der Bundesregierung

Das im Eilverfahren verabschiedete Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie sieht zwar vor, dass Mieter, die infolge der Ausbreitung des Coronavirus ihre Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen können, Kündigungsschutz erhalten. Die Pflicht zur Entrichtung der monatlichen Miete wurde jedoch gesetzlich nicht ausgesetzt und läuft demzufolge unverändert weiter.

Quickcheck Ihres Vertrages

Unsere Kanzlei, die bereits zahlreiche kleine und mittelständische Betriebe und Gewerbetreibende aus nahezu allen Branchen bundesweit juristisch betreut, bietet Unternehmern branchenübergreifend einen "Quickcheck" ihres gewerblichen Miet- oder Pachtvertrags an, um eventuell bestehende Möglichkeiten für Vertragsanpassungen (beispielsweise Stundungen, Aussetzungen oder Mietkürzungen bzw. kurzfristige Beendigungsmöglichkeiten) zu überprüfen.

Die Kontaktaufnahmemöglichkeiten mit unserer Kanzlei sowie weiterführende Informationen hierzu sind auf unserer Internetseite

www.vertragsprüfung24.de

abrufbar.