Die Nutzung fremden Bildmaterials ist im Urheberrecht jedoch verboten und somit abmahnfähig.
Die Rechtsanwälte Schlömer und Sperl veranschlagen für Schadens- und Aufwendungsersatz 469,50€. Dieser Betrag setzt sich aus 300,- € Lizenzschaden und 169,50 € Rechtsanwaltskosten zusammen. Zur Berechnung des Lizenzschadens zieht die Kanzlei Schlömer und Sperl die Honorartabelle der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) heran. Diese kann professionellen Fotografen zur Berechnung ihres Honorars dienen.
Sie haben eine Abmahnung von den Rechtsanwälten Schlömer und Sperlerhalten?
Abmahnungen im Urheberrecht sind grundsätzlich ernst zu nehmen. Sie sollten die Abmahnung der Kanzlei Schlömer und Sperl daher auf keinen Fall ignorieren, sondern eine fundierte Antwort ausarbeiten.
Gleichzeitig sollten Sie auf keinen Fall die erhaltene Unterlassungserklärung unterschreiben und den geforderten Betrag anstandslos bezahlen. Eine unterschriebene Unterlassungserklärung gilt unbeschränkt und ist bei wiederholtem Vergehen mit horrenden Kosten verbunden.
Wie sollen Sie auf eine Abmahnung reagieren?
Wir empfehlen Ihnen einen spezialisierten Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen, der Ihnen hilft eine modifizierte Unetrlassunserklärung zu verfassen und den Betrag der Abmahnung zu verhandeln. So sollten Sie auf die Abmahnung nicht mit Mustern aus dem Internet antworten, da diese nicht für Ihren konkreten Fall geschrieben wurden und somit zu schwerwiegenden Fehlern führen können.
Die Anwendung der MFM Honorar-Tabelle ist beispielsweise oftmals nicht gerechtfertigt, da das Bild nicht den Qualitätsstandards eines professionellen Fotografens entspricht. Eine anwaltliche Prüfung von dieser und ähnlichen Nuancen ist daher dringend notwendig.
Die Kanzlei Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg hat sich auf die Gebiete des Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht spezialisiert und kann Sie im Falle einer Abmahnung optimal beraten. Wir vertreten seit Jahren Abgemahnte und haben daher Erfahrung mit einer Vielzahl von Abmahnungen.
In einem kostenlosen Erstgespräch können wir Ihnen eine erste Einschätzung des Falls geben und weitere Schritte besprechen.
Kontakt:
HÄMMERLING · VON LEITNER-SCHARFENBERG Rechtsanwälte in Partnerschaft
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