Aktueller BGH Beschluss: Verpflichtung zur Zahlung Elternunterhalt trotz Kontaktabbruch der Eltern/ Familienrecht Bonn

12.02.2014 393 Mal gelesen Autor: Alpan Sagsöz
Eltern dürfen den Kontakt zu ihren erwachsenen Kindern abbrechen, ohne dadurch später den Anspruch auf Unterhalt zu verlieren.

 Der Kontaktabbruch gegenüber erwachsenen Kindern ist noch keine schwere Verfehlung idS., die zum Verlust des  Unterhaltsanspruchs führt, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in  einem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Beschluss, XII ZB  607/12.  Im vorliegenden Fall hatte ein zuletzt pflegebedürftiger Vater vor mehr als 40 Jahren den Kontakt zu seinem damals 18-jährigen Sohn
abgebrochen. Er hatte ihn auch nochenterbt. Nachdem der Vater in ein
Pflegeheim kam, zahlte die Stadt Bremen die Heimkosten. Dem Karlsruher Beschluss zufolge hat die Stadt nun gegenüber dem Sohn Anspruch auf Erstattung.  Laut BGH verletzen Eltern, die den Kontakt zu ihren Kindern
abbrechen zwar die familiäre Pflicht auf «Beistand und Rücksicht». Dies sei aber noch keine schwere Verfehlung, wenn sie ihre elterlichen Pflichten bis zur Volljährigkeit des Kindes erfüllt haben.

Die Tendenz des BGH geht zu Gunsten des Fiskus, zu Lasten der Unterhaltspflichtigen.

RA Sagsöz, Fachanwalt für Familienrecht 0228 9619720

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