Das OLG Frankfurt a.M. hatte bereits jüngst eine leichte Erhöhung des Selbstbehaltsätze zum 01.01.2011 beschlossen. Es wird nun konkret erwartet, dass das OLG Düsseldorf dies aufgreifen und die Sätze zum Selbstbehalt in der Düsseldorfer Tabelle ebenfalls anheben wird.
Sollte die Düsseldorfer Tabelle den Vorgaben des OLG Frankfurt folgen, würden sich die Beträge wie folgt darstellen:
- Mindestselbstbehalt: 950 € für Erwerbstätige, 800 € für Nichterwerbstätige,
- Ehegattenselbstbehalt: 1.050 € für Erwerbstätige, 975 € für Nichterwerbstätige,
- Angemessener Selbstbehalt: 1.150 € ohne Aufteilung nach Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen.
Beurteilung:
Unterhaltspflichtigen wird demnächst wohl geringfügig mehr Geld bei der Unterhaltsberechnung belassen werden. Durch Aufnahme dieser Änderung in die Düsseldorfer Tabelle würde die Veränderung bundesweit Auswirkung haben. Unterhaltspflichtige sollten daher bereits künftige , aber eben auch grade bestehende Unterhaltsverpflichtungen und Unterhaltsberechnungen oder Unterhaltstitel entsprechend korrigieren lassen.
Rechtsanwalt M. Henke - Dortmund-