VW und AUDI Abgasskandal: Kunden wollen Rücktritt vom Kauf; Hilfe durch Käuferliste

06.10.2015 502 Mal gelesen Autor: Hauke Maack
Kunden von VW und AUDI sind mit Nachbesserungen oftmals nicht einverstanden. Die Rückgabe des Fahrzeugs gegen Kaufpreiserstattung wird verlangt

Viele Kunden von VW und AUDI haben durch die Medien erfahren, dass Ihnen eine Nachbesserung zu der umstrittenen Software angeboten werden soll. Dazu soll es in der nächsten Zeit Informationen an die millionenfach betroffenen Fahrzeugkäufer geben. In den Werkstätten sollen dann Nachbesserungen an der Motorsteuerung vorgenommen werden.

Haben die Fahrzeuge einen dauerhaften Wertverlust?

Nicht geregelt ist bislang, was mit eventuellen weiteren Ansprüchen der Autokäufer geschehen soll. Insbesondere bemängeln Käufer, dass Ihnen nicht klar sei, ob es zu Wertverlusten der Fahrzeuge kommt und wie ein Ausgleich des Wertverlustes erfolgen soll. Die Befürchtungen sind groß, dass der einstmals erwartete hohe Wiederverkaufswert durch den Abgasskandal gemindert ist.

Verkäufer wollen Rückgabe des Fahrzeugs gegen Kaufpreiserstattung

Bei vielen Käufern geht die Vorstellung auch dahin, das Fahrzeug ganz zurückzugeben. Der Kaufpreis soll dann möglichst erstattet werden.

Verschiedene Ansprechpartner

Rechtlich wird man zu unterscheiden haben zwischen Ansprüchen gegen den jeweiligen Verkäufer des Wagens und den Hersteller. Verkäufer des Fahrzeugs ist in vielen Fällen der Autohändler, manchmal auch ein Verkäufer eines Jahreswagens, manchmal auch eine Privatperson. Hersteller ist demgegenüber das jeweilige fabrizierende Unternehmen, also VW, AUDI, Skoda, Seat in der jeweiligen juristischen Form.

Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung

Viele Autofahrer haben eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Sehr häufig sind darin auch Probleme mit dem Autokauf eingeschlossen. Im Rahmen eines Mandats reichen wir die einmalige Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung für Sie kostenlos ein.


Eintrag in die Käuferliste

Vielen Käufern der betroffenen Dieselfahrzeuge ist die rechtliche Situation unklar.  Erschwerend kommt hinzu, dass durch fast täglich neue Erkenntnisse die rechtliche Situation sich verändern kann. Um dieser Situation gerecht zu werden, haben wir daher eine "Käuferliste" eingerichtet. Von dem "Abgasskandal" betroffene Käufer eines Dieselfahrzeuges können sich dort kostenlos eintragen. Eingetragene Teilnehmer erhalten von uns im Rahmen der weiteren Entwicklungen Informationen über die weitere Vorgehensweise. Die Häufigkeit der Informationen werden wir dabei an unserer eigenen Einschätzung orientieren. Für alle Beteiligten ist die Teilnahme an der "Käuferliste" unverbindlich. Kosten sind damit nicht verbunden.

Zum Eintrag in die Käuferliste kommen Sie hier:

http://www.maack.de/privatrecht/auto-verkehr.html

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