OLG Hamm: Kein Schadensersatz bei provoziertem Auffahrunfall

22.05.2013 332 Mal gelesen Autor: René Iven
Nach einer Entscheidung des OLG Hamm steht dem Beteiligten eines Auffahrunfalls vor einer grünen Ampel kein Schadensersatz zu, wenn er den Unfall bewusst provoziert hat (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 11.03.2013; Az. 6 U 167/12).

Das OLG Hamm war nach einer Gesamtwürdigung der vorliegenden Indizien von einer Unfallmanipulation des Klägers überzeugt. Die betroffene Auffahrkonstellation werde häufig für provozierte Unfälle gewählt, da sie gut beherrschbar und weitgehend ungefährlich sei. Ferner sei die Haftungsfrage meist eindeutig, da eine Mitverursachung durch das vordere Fahrzeug selten in Betracht komme und ein Anscheinsbeweis für die Alleinhaftung des Auffahrenden spreche. Durch die Provokation des Unfalls habe der Kläger in die Beschädigung seines Fahrzeugs eingewilligt. Die Einwilligung lasse die Rechtswidrigkeit der Eigentumsbeschädigung entfallen.

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