Kündigung zum Jahresende: Was sind Ihre rechtlichen Möglichkeiten?

07.12.2015 1420 Mal gelesen Veröffentlicht von anwalt24
Eine Kündigung zum Jahresende ist besonders bitter. Während andere Weihnachtsgeschenke kaufen und die große Silvesterparty planen, plagen einen selbst die Zukunftsängste. Damit Ihnen der Umbruch zumindest finanziell erleichtert wird, sollten Sie Ihre Chance auf eine angemessene Abfindung wahrnehmen!

Jedes Jahr im Spätherbst rollt die Kündigungswelle durch die Unternehmen, da Firmen die Betriebskosten für das kommende Jahr senken wollen. Für Arbeitnehmer ist eine Kündigung zum 31.12. jedoch besonders bitter.

Wenn auch Sie eine Kündigung zum Jahreswechsel bekommen haben, melden Sie sich in unserer Kanzlei. Verpassen Sie nicht Ihre Chance auf eine angemessene Abfindungszahlung.

Im Rahmen einer sogenannten Kündigungsschutzklage können Fehler und Nachlässigkeiten Ihres Arbeitgebers angegriffen und die Kündigung auf Ihre Wirksamkeit hin überprüft werden. Die Vielzahl aller Kündigungsschutzprozesse endet mit einem Abfindungsvergleich. Meist ist der Arbeitgeber nämlich gewillt, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich durch Zahlung einer einmaligen Entschädigungssumme zu beenden.

Allerdings müssen Sie beachten: Klagen Sie nicht binnen 21 Tagen beim zuständigen Arbeitsgericht gegen Ihre Entlassung, gilt Ihre Kündigung als rechtswirksam - egal, wie viele Fehler Ihr Arbeitgeber möglicherweise gemacht hat. Auch eine Abfindung ist dann in den meisten Fällen nicht mehr herauszuholen! Da die Frist mit der Zustellung der Kündigung beginnt, sollten Sie unmittelbar nach Kündigungserhalt einen Fachanwalt für Arbeitsrecht kontaktieren!

Ebenfalls wichtig: Hat Ihr Arbeitgeber mehrere Kündigungen ausgesprochen - etwa eine per Post und eine per Boten zugestellt - müssen alle Kündigungen per Kündigungsschutzklage angegriffen werden, selbst wenn diese inhaltlich den gleichen Wortlaut haben!

Was kann JusDirekt für Sie tun?

Wenn auch Sie eine Kündigung erhalten haben, zögern Sie nicht, sondern setzen Sie sich direkt mit uns in Verbindung! Wir beraten Sie umfassend zum Thema Abfindung und Kündigungsschutz. Außerdem überprüfend wir für Sie, welche Erfolgsaussichten eine Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall hat und wie Ihre Chancen auf eine gute Abfindungszahlung stehen.

Sie können uns in unserer Kanzlei täglich erreichen - auch am Wochenende und an den Feiertagen.

Ihre Direktwahl: 089 / 37 41 85 32

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Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihr Rechtsproblem. Das Team von JusDirekt.