Nützliche Rechtstipps zum Thema Abfindung

05.12.2015 268 Mal gelesen Veröffentlicht von anwalt24
Bei einer Abfindung handelt es sich um eine außerordentliche einmalige Zahlung, die Ihnen Ihr Chef bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Entschädigung für den Arbeitsplatzverlust und für den Verlust Ihrer Verdienstmöglichkeiten zahlt. Aber haben Sie eigentlich Anspruch auf eine Abfindung?

Nur selten sprechen Arbeitgeber im Rahmen von Kündigungen das Thema Abfindung von sich aus an. Und auch ein Sozialplan, der Abfindungen regelt, existiert in den seltensten Betrieben. Mittel der Wahl bleibt in den meisten Fällen die Kündigungsschutzklage!

Doch aufgepasst: Wer eine Kündigung bekommen hat, muss selber schnell aktiv werden!

Eine Kündigungsschutzklage muss nämlich innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingegangen sein. Ansonsten gilt die Kündigung als wirksam und die meisten Rechte sind nicht mehr durchsetzbar. Verpassen Sie also auf keinen Fall diese Frist!

Hat Ihr Arbeitgeber mehrere Kündigungen ausgesprochen, müssen Sie übrigens alle Kündigungen per Kündigungsschutzklage angreifen - selbst wenn diese inhaltlich den gleichen Wortlaut haben!

Unsere Empfehlung aus der anwaltlichen Praxis: Es lohnt sich fast immer zu klagen! In der Regel sind Arbeitgeber gewillt, das Arbeitsverhältnis mit der Zahlung einer Abfindung einvernehmlich zu beenden. Die große Mehrzahl aller Kündigungsschutzprozesse endet durch Vergleich.

Die Kosten für eine Klage können sich auch viele Arbeitnehmer ohne Rechtsschutz leisten. In der Regel sind diese nämlich abhängig vom Verdienst und die zu erwartende Abfindung liegt in den meisten Fällen deutlich über den entstandenen Ausgaben. Und wer sich absolut keine Klage leisten kann, kann unter Umständen auch Prozesskostenhilfe beantragen. Wir beraten Sie gern über Ihre Möglichkeiten!

Wollen auch Sie sich eine angemessene Abfindung sichern?

Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber gekündigt hat, lassen Sie keine wertvolle Zeit verstreichen, sondern setzen Sie sich schnellstmöglich mit uns in Verbindung. Unsere auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwälte überprüfen für Sie, wie die Chancen in Ihrem Falle stehen, eine gute Abfindung zu erzielen!

Sie können uns in unserer Kanzlei täglich erreichen - auch an den Wochenenden und Feiertagen.

Ihre Direktwahl: 089 / 37 41 85 32

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Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihr Rechtsproblem. Das Team von JusDirekt.