Daimler-Mitarbeiterin verliert gegen Konzern in Fragen der Befristung des Arbeitsvertrags/ LAG Baden-Württemberg April 2015 .

14.04.2015 210 Mal gelesen Autor: Alpan Sagsöz
Im Streit um einen befristeten Vertrag für ältere Führungskräfte hat eine frühere Daimler-Managerin vor Gericht eine Niederlage erlitten, die weit über den Einzelfall hinausgehen dürfte.

Wie das baden-württembergische Landesarbeitsgericht in Stuttgart am 13.04.2015 mitteilte, ist eine Vereinbarung zur Befristung ihres Arbeitsvertrags rechtmäßig gewesen.  Hintergrund ist ein Konzept des Dax-Konzerns, das die Arbeitsvertragsdauer leitender Führungskräfte  auf das 60. Lebensjahr begrenzt. Die Ex-Managerin hatte noch einen unbefristeten Vertrag, unterschrieb 2005 jedoch eine Umstellung und kassierte im Gegenzug eine Geldzahlung.

Jahre später ruderte sie zurück - und pochte darauf, die Befristung sei unwirksam. Das Arbeitsgericht wies eine entsprechende Klage ab. Auch das LAG stärkte Daimler nun den Rücken. Die Frau habe sich bewusst für die Vertragsänderung entschieden, begründet das LAG seine Entscheidung. 

Insgesamt bot der Konzern 2.685 unbefristet beschäftigten leitenden Führungskräften eine Befristung an.

Die Klägerin kann noch beim Bundesarbeitsgericht gegen die Entscheidung vorgehen.

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