BSG: Vergleich im Kündigungsschutzprozess führt nicht automatisch zur Sperrzeit
Wenn ein Arbeitnehmer gegen die ihm gegenüber ausgesprochene Kündigung gerichtlich vorgeht und der Prozess mit einem gerichtlichen Vergleich endet, führt dies nicht automatisch zu einer Sperrzeit für das Arbeitslosengeld. Nur, wenn Anhaltspunkte für Umgehungsgeschäfte vorliegen, kann eine Sperrzeit eintreten. Dies hat das Bundessozialgericht am 17.10.2007 entschieden (Az.: B 11a AL 51/06 R).