Xing-Profil kann als Konkurrenztätigkeit unzulässig sein, Landgericht Kassel

08.03.2012 520 Mal gelesen Autor: Amrei Viola Wienen
Das Anlegen eines Xing-Profils und die Suche nach beruflichen Kontakten kann als Konkurrenztätigkeit unzulässig sein: Das entschied das Landgericht Kassel. Wer als Handelsvertreter in einem Finanzdienstleistungsunternehmen tätig ist, hat eine Konkurrenztätigkeit bis zur Beendigung seines Vertrags zu unterlassen.Dabei kann bereits darin, dass er ein Profil bei Xing anlegt und Kontakte sucht, eine Konkurrenztätigkeit bestehen.

Ein Finanzdienstleistungsunternehmen hatte in dem Fall von einem Finanzberater, der als solcher als Handelsvertretreter bei dem Unternehmen tätig war, die Aufhebung des Handesvertretervertrags gewünscht und ihm dazu einen Aufhebungsvertrag geschickt.

Diesen Aufhebungsvertrag unterschrieb der Finanzberater aber nicht, sondern sprach er gegenüber den Finanzdienstleistungsunternehmen die fristlose, hilfsweise die ordentliche Kündigung aus. Das Unternehmen widerum widersprach der fristlosen Kündigung und bestätigte die ordentliche Kündigung mit Ende der vertraglich vorgesehenen Laufzeit. Schließlich erfuhr das Unternehmen noch vor Vertragsende, dass der Finanzberater in einem Xing-Profil eingetragen war und in diesem als freier Makler interessante Kontakte suchte. Das Unternehmen nahm Berater vor Gericht auf Unterlassung in Anspruch.

Das Landgericht Kassel entschied in dem Urteil vom 24.08.2011, Az. 9 O 983/11, dass der Beklagte den Vertrag wegen der Umstände nicht aus wichtigem Grund kündigen durfte und dass der Vertrag bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit weiter bestehen blieb - damit  schulde der Beklagte ein Unterlassen von Konkurrenztätigkeiten.

Der Xing-Eintrag würde jedoch beweisen, dass sich der Beklagte in den einschlägigen Kreisen bekannt mache und dass er geschäftlich tätig werden wolle. 

Kommentar

Wer als Arbeitnehmer oder Selbständiger soziale Netzwerke nutzt, sollte solche rechtlichen Probleme kennen und meiden - sonst kann das ins Auge gehen, wie das Urteil deutlich zeigt.

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen

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