Sammelklage für VW-Aktionäre

04.10.2017 79 Mal gelesen Autor: Prof. Dr. Julius Reiter
Die Volkswagen AG hat eingeräumt, die Abgaswerte ihrer Fahrzeuge manipuliert zu haben. Betroffen sind insbesondere VW-Fahrzeuge, die in den USA zugelassen wurden.

Diesel Abgasskandal weitet sich aus

 

Die Volkswagen AG hat eingeräumt, die Abgaswerte ihrer Fahrzeuge manipuliert zu haben. Betroffen sind insbesondere VW-Fahrzeuge, die in den USA zugelassen wurden. Nach einer ersten Bewertung unserer Kanzlei können Aktionäre somit Schadensersatz von Volkswagen fordern. Ein Eintrag in die Aktionärsliste ist kostenlos und unverbindlich.

Manipulation der Abgaswerte bei Volkswagen
Eine Manipulation der Abgaswerte wurde seitens des VW-Konzerns eingeräumt, nachdem bereits im Mai 2014 Untersuchungen zu möglicherweise manipulierten Abgaswerte bekannt wurden. Demnach soll Volkswagen eine Software entwickelt und genutzt haben, die Abgaswerte manipulieren und bei Untersuchen besser darstellen konnte.

Einbruch der Volkswagen-Aktie
Als Folge der Abgasmanipulationen musste die VW-Aktie einen Kursverlust von mehr als 20% hinnehmen. Der gesamte Kursverlust lag damit im 2-stelligen Milliardenbereich.

Recht auf Schadenersatz für Volkswagen-Aktionäre
Die Ansprüche auf Schadenersatz für Volkswagen-Aktionäre sind abhängig vom Erwerbszeitpunkt der Aktien. Einerseits könnten sich die Ansprüche ausschließlich gegen die Volkswagen of America Group, Inc. richten, andererseits könnten zudem Ansprüche gegen die Volkswagen AG selbst bestehen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden derzeit auch durch unsere Kanzlei geprüft und geklärt. Relevant für mögliche Schadensersatz-Ansprüche sind aber drei wesentliche Zeiträume, in denen Aktien erworben wurden:

1) Aktienkäufe vor 2009 (vor dem Beginn der Manipulationen)
2) Aktienkäufe nach 2009 (mit Beginn des Manipulationszeitraumes)
3) Aktienkäufe ab Mai 2014 (mit Beginn des Kenntniszeitraums seitens VW)

Die möglichen Ansprüche auf Schadenersatz für Volkswagen-Aktionäre beruhen dabei für den Zeitraum bis Mai 2014 auf den Manipulationen selbst, ab Mai 2014 gilt es bezüglich möglicher Ansprüche zudem zu prüfen, ob Volkswagen eine Mitteilung an die Aktionäre hätte erlassen müssen, und ob dieses Unterlassen weitere Ansprüche für Aktienkäufe ab Mai 2014 begründet.

 

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Eintrag in Aktionärsliste
Derzeit wird ein Anspruch auf Schadenersatz für Volkswagen-Aktionäre geprüft. Lassen Sie sich daher in die Aktionärsliste eintragen. Sie erhalten dann im Zuge der weiteren fortschreitenden Bewertung durch unsere Kanzlei weitere Information bezüglich eines möglichen Schadensersatz für Volkswagen-Aktionäre. Ein Eintrag als Aktionär ist kostenlos und für beide Seiten unverbindlich, da hierdurch kein Mandat zustande kommt. Tragen Sie sich daher über unsere Webseite https://baum-reiter.de/schadenersatz-vw-aktionaere für eine mögliche VW-Sammelklage ein und lassen Ihren Anspruch auf Schadensersatz prüfen. Eine Anmeldung ist nur noch bis September 2017 möglich.

Bitte beachten Sie, dass die VW-Sammelklage nur für Aktionäre möglich ist. Für Käufer eines Volkswagens ist die Einreichung einer VW-Sammelklage nicht möglich. Gerne beraten baum reiter & collegen Sie aber auch als Autobesitzer bezüglich eines möglichen Anspruchs auf Schadensersatz gegenüber Volkswagen.

 

Bitte informieren Sie sich auch unter https://www.vw-verhandlung.de/ und unter https://baum-reiter.de/vw-sammelklage

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