VW – Musterverfahren eröffnet! Anleger sollten Anmeldefrist nicht versäumen

13.03.2017 227 Mal gelesen Autor: Prof. Dr. Julius Reiter
Seit die Manipulationen an VW – Dieselmotoren in den USA Mitte September bekannt geworden sind, haben die Volkswagen – Papiere inzwischen mehr als 40 % an Wert verloren. Denn Volkswagen ist gesetzlichen Informationspflichten gegenüber den Anlegern nicht nachgekommen.

VW-Aktionäre fordern Schadensersatz 

Seit die Manipulationen an VW - Dieselmotoren in den USA Mitte September bekannt geworden sind, haben die Volkswagen - Papiere inzwischen mehr als 40 % an Wert verloren.  Denn Volkswagen ist gesetzlichen Informationspflichten gegenüber den Anlegern nicht nachgekommen. Nach dem geltenden Recht haben Aktionäre das Recht über Umstände informiert zu werden, welche den Aktienkurs maßgeblich beeinflussen könnten. Deshalb fordern Aktionäre einen Ausgleich für die hohen Kursverluste.

Eröffnungsbeschluss des OLG Braunschweig                                                                       

Am 8.03.2017 hat das Oberlandesgericht Braunschweig nun das KapMuG - Verfahren gegen  die Volkswagen AG formell eröffnet. Dazu hat der 3. Zivilsenat die Sparkassen - Fondstochter Deka Investment GmbH zum Musterkläger bestimmt. Vertreten wird die Deka Investment durch die TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die übrigen Kläger der vom Landgericht Braunschweig ausgesetzten Verfahren sind mit Bekanntmachung der Entscheidung Beigeladene des Musterverfahrens.  Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist noch nicht bestimmt. Der Senat wird diesen vermutlich innerhalb der nächsten drei Monate bekanntgeben.

Anmeldefrist nur 6 Monate                                                                                                             

Die Bekanntmachung des Musterklägers ist auch für die Anleger und Investoren die noch nicht geklagt haben ein wichtiger Verfahrensschritt. Denn nun startet die sechs - Monatsfrist für die Anmeldung zum KapMuG - Verfahren. In dieser Zeit muss die gerichtliche Registrierung, durch einen Rechtsanwalt, erfolgen. Die Anmeldung ist eine kostengünstige Alternative. Sie bietet auch kleineren Anlegern die Möglichkeit von dem  Musterverfahren zu profitieren und ihre Schäden geltend zu machen. Durch die Anmeldung wird die Verjährung der Ansprüche bis zum Abschluss des Musterverfahrens gehemmt, ohne dass Klage erhoben werden muss. So kann erst einmal das Verfahren abgewartet werden, ohne das ein Kostenrisiko entsteht. Denn eine Entscheidung im Musterverfahren entfaltet nur für die Musterklägerin, die Musterbeklagte und die Beigeladenen eine rechtliche Bindungswirkung.  Wird aber eine Entscheidung bzw. Vergleich zu Gunsten der Kläger geschlossen, kann diese auf die Anmelder übertragen werden.

Empfehlung: Kurzfriste Kontaktaufnahme mit Fachanwälten 

Durch die Kontaktaufnahme mit der Fachkanzlei Kanzlei Baum ? Reiter & Collegen sichern Anleger unverbindlich die Teilnahme an einem möglichen Sammelverfahren. Das erfahrene Rechtsanwalts-Team um den Bundesminister a.D. Herrn Gerhart R. Baum und Prof. Dr. Julius Reiter informiert in einer kostenfreien Ersteinschätzung, ob eine Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen jeweils in Betracht kommt. Im Falle des Vorliegens einer Rechtschutzversicherung, stellt die Kanzlei Baum ? Reiter & Collegen gerne eine kostenfreie Deckungsanfrage bei der Versicherung.

Die Kanzlei Baum ? Reiter & Collegen

Baum ? Reiter & Collegen nehmen eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Seit vier Jahren wird die Kanzlei als Experte für Bank- und Kapitalmarktrecht durch das vom Handelsblatt ausgeschriebene Ranking gelistet. Daneben ist die Kanzlei auf die Geltendmachung der Rechte der Opfer von Großkatastrophen spezialisiert und vertritt dabei zum Beispiel auch die Interessen von Hinterbliebenen der Opfer des Germanwings-Absturzes. Julius Reiter tritt regelmäßig als Sachverständiger im Bundestag auf.


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