KTG Agrar SE: Für die Anleger steht viel Geld auf dem Spiel

18.07.2016 607 Mal gelesen Autor: Michael Rainer
Die KTG Agrar SE plant die Insolvenz in Eigenverwaltung. Nicht mehr dabei ist der ehemalige Vorstands-Chef, der sein Amt niedergelegt hat, wie das insolvente Agrarunternehmen mitteilt.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im Rahmen der Insolvenz in Eigenverwaltung möchte die KTG Agrar SE einen Restrukturierungsplan erarbeiten. Nicht mehr daran beteiligt ist der ehemalige Vorstandsvorsitzende, der seinen Posten niedergelegt hat. Wie das Unternehmen mitteilt, wolle er einem erfolgreichen Eigenverwaltungsverfahren nicht im Wege stehen. Zuletzt hatte er durch intransparente Informationspolitik offenbar viel Vertrauen verspielt.

Für die Anleger der beiden Mittelstandsanleihen Biowertpapier II und Biowertpapier III steht dennoch weiterhin viel Geld auf dem Spiel. Für die Anleihe Biowertpapier II ist die fällige Zinszahlung bekanntlich schon ausgeblieben, für die zweite Anleihe wären die Zinsen schon im Oktober fällig. In einem knappen Jahr steht die Anleihe Biowertpapier II mit einem Volumen von 250 Millionen Euro zur Rückzahlung an. Zusammen beträgt das Emissionsvolumen bei beiden Anleihen rund 342 Millionen Euro.

Nach der Insolvenz der KTG Agrar SE geht es nicht mehr "nur" um Zinsen, sondern um das gesamte investierte Kapital. Auch wenn noch keine Pläne zur Restrukturierung des Unternehmens bekannt sind, müssen die Anleger dabei sehr wahrscheinlich mit Einschnitten rechnen. Denkbar ist etwa, dass Zinsen gestundet werden sollen bzw. der Zinskupon gesenkt werden soll oder die Laufzeiten der Anleihen verlängert werden sollen. Ob dann eine nachhaltige Sanierung gelingt, ist dennoch nicht gesagt.

In dieser schwierigen Situation können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der die rechtlichen Optionen aufzeigen kann. Diese können von der außerordentlichen Kündigung der Anleihen bis zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen reichen. Sollte das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet werden, müssen die Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Wie hoch die Insolvenzquote für die Anleger ausfallen könnte, lässt sich derzeit nicht abschätzen. Finanzielle Verluste sind aber wahrscheinlich.

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