BGH: Pauschales Entgelt für Buchungen bei Geschäftsgirokonten unwirksam – Rückforderung der Kontogebühren möglich

28.07.2015 208 Mal gelesen Autor: Simon Bender
In den AGB vereinbarte pauschale Gebühren oder Entgelte für Buchungen auf Geschäftskonten können unwirksam sein - Ohne Rechtsgrund bezahlte Gebühren können zurückgefordert werden (BGH Urteil vom 28. Juli 2015 – XI ZR 434/14).

Mit Urteil vom 28. Juli 2015 - XI ZR 434/14 hat der Bundesgerichtshofs auf die Unwirksamkeit einer Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") einer Sparkasse erkannt, die einen pauschalen "Preis pro Buchungsposten" festlegte.

Damit gab der BGH dem Kläger Recht, der auf Rückzahlung von Buchungspostenentgelten in Höhe von jeweils EUR 0,32 für mehrere Jahre geklagt hatte. Insgesamt forderte der Kläger Buchungspostenentgelte in Höhe von EUR 77.637,38 zurück.

Der Bundesgerichtshof erachtete die Klausel zu der pauschalen Gebühr für Buchungen in den AGB der Sparkasse deshalb für unwirksam und nichtig, da die Klausel auch ein Entgelt für Buchungen vorsieht, die im Rahmen der fehlerhaften Ausführung eines Zahlungsauftrags anfallen. Dies widerspricht jedoch der gesetzlichen Regelung in § 675u BGB von der nicht zum Nachteil des Kunden abgewichen werden darf.

Inhaber von Geschäftsgirokonten sollten die ihnen von der Bank oder Sparkasse vorgelegten Geschäftsbedingungen prüfen lassen. Sollte auch dort eine vergleichbare Klausel vorhanden sein, könnte mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine entsprechende Rückforderung bereits bezahlter Buchungspostenentgelte möglich sein. Die auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Sozietät ARES Rechtsanwälteaus der Bankenmetropole Frankfurt am Main steht Ihnen für eine Prüfung Ihrer Möglichkeiten gerne zur Verfügung. Nehmen Sie zu uns Kontakt auf.

Rechtsanwalt Simon Bender

http://ares-recht.de/news/2015/07/bgh-pauschales-entgelt-buchungen-unwirksam/