Medico Nr. 47: Anleger können eventuell noch Schadensersatzansprüche geltend machen

09.07.2014 456 Mal gelesen Autor: Dr. Inge Rötlich
09.07.2014: Objekte sollen verkauft werden – Anleger gehen vermutlich leer aus!

Ein Mandant der Kanzlei Dr. Rötlich Rechtsanwälte Fachanwälte, der beim Medico Fonds Nr. 47 beteiligt ist, hat mitgeteilt, daß am 04.06.2014 in Düsseldorf eine außerordentliche Gesellschafterversammlung stattgefunden hat. Auf der Tagesordnung stand der Verkauf der Objekte in Leukerbad zu einem Verkaufspreis von ca. 19,5 Mio. CFH. Dem stehen nach Auskünften unseres Mandanten Verbindlichkeiten in Höhe von ca. 27,3 Mio. CFH gegenüber.

 

71,89 % stimmten für den Verkauf, so daß die Anleger am Ende leer ausgehen werden, weil der Verkaufspreis noch nicht einmal ausreichen wird, um die Verbindlichkeiten zu tilgen. Es besteht daher auch die Gefahr, daß von allen Anlegern Ausschüttungen, die bezahlt worden sind, zurückgefordert werden. Die Lindner Hotel AG hat offenbar angeboten, mit 5 % des angelegten Geldes in Form von Hotelgutscheinen zu entschädigen - dies ersetzt den Anlegern natürlich in keinster Weise den zu erwartenden bzw. erlittenen Schaden.

 

Bei der Beratung zum Abschluß der Medico Fonds wurden sehr häufig Beratungsfehler gemacht.

 

In den Beratungsgesprächen wurden oft Risiken gar nicht, lückenhaft oder verharmlosend dargestellt.

Die beratenden Firmen/Banken könnten sich bei einer entsprechenden Falschberatung schadensersatzpflichtig gemacht haben. Beratungsfehler liegen z. B. immer dann vor, wenn die Berater nicht auf folgende Risiken hingewiesen haben:

-        die Höhe der Vertriebskosten

-        die schwierige Veräußerbarkeit der Beteiligung (Stichwort: fehlender Zweitmarkt)

-        die lange Laufzeit, die Kündigungsmöglichkeit und die Folgen hiervon

-        der hochspekulative Charakter der Anlage inkl. Totalverlustrisiko

-        evtl. das Provisionsinteresse der Berater

-        die etwaige Rückzahlungsverpflichtung bezüglich der Ausschüttungen

 

Dies sind nur einige Beispiele für Punkte, auf die Sie als Anleger nach der Rechtsprechung im Vorfeld hätten hingewiesen werden müssen.

Wir haben in zahlreichen Fällen für Medico-Anleger Schadensersatzansprüche vor Gericht erfolgreich durchgesetzt.

 

Bei Anlegern des Medico 47 droht allerdings die Verjährung. Die Ansprüche sind dann eventuell noch durchsetzbar, wenn die Zeichnung Ende des Jahres 2001 und die Annahme erst im Jahr 2002 erfolgte oder ab 2002, jedenfalls dann, wenn die Widerrufsbelehrung nicht korrekt ist, was im Einzelfall zu prüfen ist.

 

Wenn Sie Anleger bei Medico 47 oder auch 48 sind, können Sie sich gerne an uns zur Überprüfung Ihrer Ansprüche wenden!