Im PROKON-Insolvenzverfahren rückt ein bedeutender Termin näher

26.06.2014 243 Mal gelesen Autor: Christian Grotz
Ein zentraler und wichtiger Termin des PROKON-Insolvenzverfahrens rückt näher: die Gläubigerversammlung

Nach mehreren Monaten des Wartens kommt auf die Inhaber von PROKON-Genussrechten in weniger als vier Wochen der erste Termin zu. Die insolvente PROKON Regenerative Energien GmbH hält eine Gläubigerversammlung ab. Die Veranstaltung nimmt eine zentrale Position im Insolvenzverfahren ein. Denn am 22.07.2014 soll von den Genussrechte-Inhabern und den weiteren Gläubigern beschlossen werden sollen, wie das Insolvenzverfahren konkret gestaltet werden soll.

 

Beispielsweise soll entschieden werden, unter wessen Federführung der weitere Geschäftsbetrieb der PROKON Regenerative Energien GmbH geführt werden soll. Im Regelfall ist dies der Insolvenzverwalter. Es kann von den Gläubiger aber auch beschlossen werden, dass Eigenverwaltung durchgeführt wird. In diesem Fall bleibt die Geschäftsführung mit der Unterstützung eines gerichtlich bestellten Sachwalters im Amt. Eine weitere Entscheidung betrifft die Frage, ob für das PROKON-Verfahren ein Insolvenzplan erstellt werden soll, in welchem weitreichende Gestaltungen festgeschrieben werden können.

 

Wie sich anhand dieser nur grob umrissenen Entscheidungsoptionen erkennen lässt, folgt ein Insolvenzverfahren keinem starren Ablauf, sondern es gibt flexible Gestaltungsmöglichkeiten. Jede dieser Entscheidungsmöglichkeiten ist mit weiteren Konsequenzen für den weiteren Ablauf des PROKON-Insolvenzverfahrens verbunden. Es sind komplexe Entscheidungen, die beider der anstehenden Gläubigerversammlung zu treffen sind.

 

Möchten Genussrechte-Inhaber - gerade wenn sie sich noch nie an einem Insolvenzverfahren beteiligen mussten - sich bei der Gläubigerversammlung vertreten lassen und sich auch im weiteren Insolvenzverfahren unterstützen lassen möchten, sollten sie sich an auf das Insolvenz- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Fachanwälte wenden. Die Anwälte der PROKON Schutzgemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH können dies bieten: Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Ralph Sauer ist selbst als Insolvenzverwalter tätig. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll betreut mit seinem Team die kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen rund um die PROKON-Genussrechte.

 

Auf der Internetpräsenz www.prokon-schutzgemeinschaft.de befinden sich weitere Informationen rund um den Fall PROKON sowie die der Schutzgemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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