PROKON: Insolvenzverfahren eröffnet

20.05.2014 274 Mal gelesen Autor: Dr. Heinz Steinhübel
19.05.2014 – Das Amtsgericht Itzehoe hat am 01.05.2014 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROKON Regenerative Energien GmbH eröffnet. Inhaber von Genussrechten haben sich auf hohe Verluste einzustellen.

Besondere Aufmerksamkeit sollten die Anleger der beabsichtigten Fortführung einzelner Unternehmenssparten schenken.

Zahlungsunfähig und überschuldet

Ausgerechnet am Tag der Arbeit eröffnete das Amtsgericht Itzehoe (Az.: 28 IE 1/14) das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROKON Regenerative Energien GmbH (PROKON). Nicht nur für die angestellten Mitarbeiter des Ökostromfinanziers, sondern auch für die rd. 75.000 Genussrechtsinhaber kommt der Gerichtsbeschluss einer Hiobsbotschaft gleich. Es handelt sich um eines der größten Insolvenzverfahren in der Geschichte Deutschlands. Grund für die Insolvenz war u.a. das abgezogene Kapital vieler Anleger. Hinzu kommt, dass die Fortführungswerte der Windparkanlagen unterhalb der von PROKON angesetzten Werte liegen und folglich keine stillen Reserven existieren.

Weder Null noch 100 %

Den Schulden stehen nach Ansicht des Insolvenzverwalters Penzlin daher keine Unternehmenswerte auf Augenhöhe gegenüber. Nach derzeitigen Einschätzungen beläuft sich die Insolvenzquote auf 30 - 60 %. PROKON-Anleger haben folglich mit Verlusten in Höhe von mindestens 40 % zu rechnen, eine bittere Bilanz. Entsprechend schlecht fällt das Zeugnis für die Geschäftsführung aus. Die Vorwürfe wiegen schwer: Über viele Jahre habe man das Rechnungswesen und Controlling "wissentlich" vernachlässigt. Auch während des vorläufigen Insolvenzverfahrens sollen der Geschäftsführer Carsten Rodbertus sowie Leiter des Vertriebs Rüdiger Gronau erhebliches Fehlverhalten an Tag gelegt haben, weshalb die Anstellungsverträge der beiden Herren kurzerhand fristlos gekündigt wurden.

Insolvenzplan

Hoffnung für die Anleger soll aber in der Fortführung des Kerngeschäfts liegen. Denkbar sei die Ausgabe von Unternehmensanleihen. PROKON-Anleger würden auf diese Weise investiert bleiben, zu welchen genauen Konditionen ist aber noch unklar. Empfindliche Einschränkungen der Forderungen bzw. Rechte sind hierbei keine Seltenheit. Nach Ansicht der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte können die Anleger von PROKON daher entscheidend Einfluss auf die Inhalte eines solchen Insolvenzplans nehmen. Hiervon sollten die Genussrechtsinhaber auch Gebrauch machen. Die Bündelung von Interessen hat sich hierbei stets als sehr effektiv herausgestellt. So konnte Rechtsanwalt Dr. Steinhübel beispielsweise im Insolvenzverfahren über das Vermögen der F & P AG & Co. KG den Insolvenzplan im Interesse der Anleger maßgeblich mitgestalten.

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Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. "Schrottimmobilien" und (atypisch) stille Beteiligungen.
Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift "FOCUS" (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift "Capital"(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.