Solen AG - Berichte des Insolvenzverwalters | KAP Rechtsanwälte informieren Anleihegläubiger

26.08.2013 600 Mal gelesen Autor: Thorsten Krause
Besonders besorgniserregend sind aus unserer Sicht die Feststellungen des Insolvenzverwalters, dass die bei der Solen AG bzw. ihren 100% igen Tochtergesellschaften zu Anfang der wirtschaftlichen Krise noch vorhandenen Solarparks wohl weit unter Wert verkauft wurden und hierfür auch noch erhebliche..

Im Zuge der Insolvenz der Solen AG (ehemalige Payom Solar AG) in Meppen fanden am 20.8.2013 eine Gläubigerversammlung vor dem AG Meppen statt. Davor wurde am 19.08.2013  in einer Versammlung der Anleihegläubiger ein so genannter gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger gewählt. In der Gläubigerversammlung ging es unter anderem um die Berichte des Insolvenzverwalters, der den Anlegern einiges Erschreckendes zu berichten hatte:

So berichtete der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Heinrich Stellmach, dass die Solen AG  offenbar über keine nennenswerten eigenen Vermögenswerte mehr verfügt. Auch Werte, wie z.B. Sachwerte wären nur in sehr geringem Umfang von rund Euro 3.000,00 vorhanden. Tatsächlich habe die Solen AG ihr operatives Geschäft schon seit mehr als einem Jahr auf Tochterunternehmen verlagert und die vorhandenen Werte dann oftmals unter Wert verkauft. Für die Anleger ist die Solen AG damit nur noch eine leere Hülle. Insbesondere über so genannte Anfechtungen im Insolvenzverfahren könnten nach Ansicht des Insolvenzverwalters wohl noch maximal weitere rund Euro 3 Mio. beschafft werden, dies reicht angesichts offener Forderungen von über Euro 31 Mio. jedoch kaum aus.

Besonders besorgniserregend sind aus unserer Sicht die Feststellungen des Insolvenzverwalters, dass die bei der Solen AG bzw. ihren 100 % igen Tochtergesellschaften zu Anfang der wirtschaftlichen Krise noch vorhandenen Solarparks wohl weit unter Wert verkauft wurden und hierfür auch noch erhebliche Verkäuferprovisionen von über Euro 500.000,00 von der Solen AG gezahlt wurde. Auch die Vermutungen des Insolvenzverwalters, dass die Geschäftsleitung der Solen AG bereits weit vor dem Eintritt der Insolvenz mit der Zahlungsunfähigkeit rechnen musste, wirft kein gutes Licht auf die Verantwortlichen, die ihren Gläubigern durch rechtzeitiges und besonnenes Handeln wahrscheinlich erhebliche Verluste hätten ersparen können.

Was bedeutet der gemeinsame Vertreter für die Solen AG Anleger?

Auf Betreiben der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) wurde bereits am 19.8.2013 ein so genannter gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger gewählt. Dieser wird  nun die Rechte der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren wahrnehmen. Über Sinn und Unsinn dieses gemeinsamen Vertreters lässt sich streiten, auch wenn eine neutrale Kontrolle im Insolvenzverfahren sinnvoll und ggf. geboten ist, entstehen den Anlegern durch diesen gemeinsamen Vertreter doch weitere Kosten, die die ohnehin geringe Insolvenzmasse noch weiter schmälern.

Neuer Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Lambrecht - Aus unserer Sicht war überraschend, dass die erste Handlung des gemeinsamen Vertreters in der Gläubigerversammlung am 20.8.2013 zunächst aus dem Austausch des bisherigen Insolvenzverwalter bestand. Nunmehr ist Insolvenzverwalter der Solen AG Rechtsanwalt Lambrecht (Kanzlei Leonhardt). Dieser muss zunächst in die umfangreichen Akten einarbeiten.

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Weitere Informationen zur Solen AG lesen Sie hier: www.KAP-Fachanwalt-Rechtsanwaelte.de/faelle/solen_ag.html

Auch wenn geschädigte Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren von "ihrem" gemeinsamen Vertreter abhängig sind, steht es ihnen auch weiterhin noch frei, Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen der Solen AG unabhängig im eigenen Namen geltend zu machen. Für die Mandanten werden KAP Rechtsanwälte diese Chance wahrnehmen.