WGF Interessengemeinschaft ist nach wie vor für Anleger offen

16.05.2013 339 Mal gelesen Autor: Dr. Ralf Stoll
Das Insolvenzverfahren der WGF AG schreitet voran. Anleger, die in WGF Hypothekenanleihen investierten, können sich nach wie vor der Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen anschließen.

Es ist bereits einiges passiert im Insolvenzverfahren der WGF AG.  Im Lauf der letzten beiden Monate wurden verschiedene Versammlungen abgehalten, der Insolvenzplan wurden vorgestellt und für die meisten Anleihen wurden gemeinsame Vertreter bestellt. Die Hypothekenanleihe WGFH07 ist die einzige Anleihe, bei welcher kein gemeinsamer Vertreter für die Anleger bestellt wurde. Eine Konsequenz für die Anleger der Anleihe WGFH07 ist, dass sie sich um die Anmeldung ihrer Insolvenz-Forderungen kümmern müssen. Da die Anmeldung von Forderungen in einem Insolvenzverfahren für viele Anleger der Anleihe WGFH07 aber Neuland sind,  können sie sich auch an Anwälte wenden. Es ist nicht zwingend notwendig, dass die Anleger sich persönlich mit den Anmeldungsformularen und ähnlichem auseinandersetzen müssen.

 

In der kommenden Woche steht für die Anleihen-Anleger ein weiterer Termin an: Für die verschiedenen Anleihen werden Gläubigerversammlung abgehalten. Dann geht es für die Anleger um die wichtige Frage, ob der Insolvenzplan angenommen wird oder nicht. Die Anleger sollten unbedingt beachten, dass die Teilnahme bestimmte Unterlagen voraussetzt! Anleger, die sich auf dieser zentralen Versammlung (und auch darüber hinaus) vertreten lassen möchten, können sich an Fachanwälte wenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen prüft und für hunderte Anleger verschiedener WGF-Anleihen deren Ansprüche und macht diese geltend - auch über das Insolvenzverfahren hinaus.

 

Weiter Informationen:

Internetseite der WGF Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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