Aufgrund des schwerwiegenden Verdachts gegenüber der S&K Gruppe beunruhigt jede Verbindung eines Fonds zur S&K Gruppe die jeweiligen Anleger. Bei dem Midas Mittelstandsfonds Nr. 5 engagierten sich eine S&K Gesellschaft seit Anfang 2012 sowohl auf der Ebene des Fonds als auch bei der Treuhänderin. Doch auch unabhängig von der (noch offenen) Frage, ob diese Verbindung dem Midas Mittelstandsfonds Nr. 5 Nachteile bescherte, kann bei Anlegern die Frage aufkommen, ob eine Fondsbeteiligung die richtige Wahl war.
Bei solchen Zweifeln sind für Anleger Schadensersatzansprüche meist von besonders großem Interesse. Anleger, die wissen möchten, ob ihnen solche Ansprüche zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Ein wichtiger Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche der Anleger ist die Überprüfung der Anlageberatung.
Hierbei geht es nicht um die Frage, ob die Berater seinerzeit vor der S&K Gruppe warnen mussten oder ähnliches - das Engagement der S&K Gruppe bei Midas folgte erst später - sondern es geht um die Frage, ob die Empfehlung, in den Midas Mittelstandsfonds Nr. 5 zu investieren, ordnungsgemäß erfolgte. So muss beispielsweise das Risikoprofil des Midas Mittelstandsfonds Nr. 5 mit der Risikobereitschaft des Anlegers vereinbar sein, um nur einen möglichen Prüfungsgegenstand anzureißen. Auch eignen sich Private Equity-Fonds nicht für jeden Anleger, da den Fonds - trotz der Streuung des Geldes in verschiedene Unternehmen - einige beachtliche Risiken wie z. B. Verlustrisiken innewohnen.
Anleger des Midas Mittelstandsfonds Nr. 5, die Beratungsfehler befürchten, können ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ermitteln lassen. Weiterhin können sich Anleger der S&K Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen anschließen.
Weitere Informationen
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Infoseite S&K Interessengemeinschaft
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