Santander Kapitalprotekt Substanz: Fonds ist seit 14 Monaten geschlossen

28.02.2013 1008 Mal gelesen Autor: Dr. Ralf Stoll
Welche Möglichkeiten stehen Anlegern des Fonds Santander Kapitalprotekt Substanz offen, die nicht länger auf ein baldiges Ende der Schließung hoffen möchten? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert über rechtliche Optionen

Es sind ein Jahr und (fast) zwei Monate vergangen, seitdem der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P (WKN: SEB1AM, ISIN: DE000SEB1AM4) "bis auf Weiteres" geschlossen wurde. Seitdem hat sich die Situation der bevorzugten Investitionsobjekte des Santander Kapitalprotekt Substanz - offene Immobilienfonds - nicht zum Besseren entwickelt. Die offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest, KanAm Grundinvest und CS Euroreal wurde aufgelöst und werden in den kommenden Jahren abgewickelt. Weitere Zielfonds wurden ebenfalls aufgelöst oder sind geschlossen. Angesichts dieser Ausgangslage keimt nur wenig Hoffnung, dass der Santander Kapitalprotekt Substanz in Kürze wieder die Anteilsrücknahme aufnehmen kann. Denn hierfür muss ein ausreichendes Liquiditätspolster aufgebaut werden.

 

Welche Optionen stehen Anlegern offen, die sich nicht länger mit Abwarten und Hoffen begnügen möchten? Eine Möglichkeit ist die Überprüfung von rechtlichen Ansprüchen durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Bei einer Überprüfung von Ansprüchen kann geklärt werden, ob den Anlegern des Santander Kapitalprotekt Substanz Schadensersatzansprüche zustehen.

 

Ansatzpunkt Anlageberatung

 

Ansatzpunkte für Ansprüche auf Schadensersatz können sich aus dem Anlageberatungsgespräch ergeben. Wenn dieses Fehler oder Defizite aufwies, liegt eine sogenannte Falschberatung vor. Falsch beratene Anleger können Schadensersatz fordern. Zu den häufig auftretenden Fehlern einer Anlageberatung zählt, dass Anlegern nicht erklärt wurde, dass Dachfonds wie der Santander Kapitalprotekt Substanz die Anteilsrücknahme unbefristet aussetzen können. Daher ist gerade die jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Kapitals nicht gegeben. Weiterhin mussten die Anleger auch zutreffend über Provisionen aufgeklärt werden. Und ihnen musste rechtzeitig der Verkaufsprospekt des Santander Kapitalprotekt Substanz übergeben werden.

 

Individuelles Beratungsgespräch überprüfen lassen

 

Anleger des Santander Kapitalprotekt Substanz, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Ausschlaggebend für die Erfolgschancen ist das individuelle Beratungsgespräch.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz

 

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