KGAL SeaClass 9 – Insolvenz des Schiffsfonds

14.01.2013 358 Mal gelesen Autor: Christian Grotz
Ein weiterer Schiffsfonds wird zu einem Fall für das Insolvenzgericht: Am 11.01.2013 meldete der Schiffsfonds KGAL SeaClass 9 Insolvenz an. Welche Ansprüche können Anleger außerhalb des Insolvenzverfahrens geltend machen?

Für den Schiffsfonds KGAL SeaClass 9 und dessen Anleger war der Start in das Jahr 2013 kein besonders gelungener: Am 11.01.2013 meldete die Schiffsbeteiligung Insolvenz an. Der erst 2011 aufgelegte Schiffsfonds KGAL SeaClass 9 investierte in einen Frachter namens MV Coal Age. Angesichts der jetzigen Insolvenzanmeldung stellt sich die Frage, ob es für die Anleger der Schiffsbeteiligung KGAL SeaClass 9 alternative Ansätze gibt, um das investierte Geld zu retten. Ansprüche auf Schadensersatz können den Anlegern weiterhelfen.

 

Schadensersatzansprüche können sich aus falscher Anlageberatung ergeben. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann ermitteln, ob den Anlegern des KGAL SeaClass 9 entsprechende Ansprüche zustehen und wie gut die Chancen sind, diese erfolgreich durchsetzen zu können. Es ist zu überprüfen, ob die Anlageberatung ordnungsgemäß ablief. Bei einer ordnungsgemäßen Anlageberatung müssen die Wünsche des Anlegers von den Beratern erfasst werden. Dies kann zum Beispiel die Sicherheit des investierten Geldes sein oder eine risikobewusste Renditeorientierung. Erst dann kann von den Beratern eine diesen Wünschen entsprechende Kapitalanlage ausgewählt werden.

 

In einem nächsten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

 

Da ein Schiffsfonds von unternehmerischem Erfolg abhängig ist, bestehen neben dem - sich jetzt verwirklichenden - Insolvenzrisiko noch weitere Risiken, wie zum Beispiel das Verlustrisiko, die Betriebsrisiken oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die (mangelnde) Aufklärung über Provisionen. Der Emissionsprospekt muss den Anlegern rechtzeitig zur Verfügung gestellt worden sein. Anleger des Schiffsfonds KGAL SeaClass 9, die wissen möchten, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen und ihre individuellen Chancen ermitteln lassen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät bereits Anleger, die in KGAL SeaClass-Schiffsfonds investierten.

 

Weitere Informationen über Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen:

www.schiffsfonds.eu

 

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