HCI Shipping Select XIX – Investition in Schiffsfonds eignet sich nicht für jeden Anleger

28.09.2012 375 Mal gelesen Autor: Dr. Ralf Stoll
Schiffsfonds wie der HCI Shipping Select XIX sind risikobehaftete Unternehmensbeteiligungen. Daher eigenen sie sich nicht für jeden Anleger und jedes Anlageziel. Falsche Beratung löst Schadensersatzansprüche der Anleger aus.

Im Jahr 2006 brachte der Fondsanbieter HCI Capital die Schiffsbeteiligung HCI Shipping Select XIX auf den Markt, der sich an dem Tanker MT Hellespont Prosperity, dem Containerschiff MS Jork Rover und dem Frachter MS HR Constellation (ehemals MS Beluga Constellation) beteiligt. Die Ausschüttungen des Schiffsfonds HCI Shipping Select XIX flossen und fließen in recht unterschiedlichem Maß an die Anleger. Nachdem diese sich im Verzicht üben mussten, konnten sie anschließend wieder eine (reduzierte) Ausschüttung in Empfang nehmen.

 

Anleger, die sich von der ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds HCI Shipping Select XIX trennen möchten, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hinsichtlich ihrer rechtlichen Optionen beraten lassen. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler, da nicht jedes Anlagegespräch den hohen Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinsichtlich der Beratung der Anleger gerecht wird. Fehlerhafte Beratungsgespräche sind daher keine Seltenheit.

 

Schiffsfonds sind Unternehmensbeteiligungen

 

Empfehlen Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, wie zum Beispiel einen Schiffsfonds, muss diese zu den Wünschen des Anlegers passen. In einem nächsten Schritt müssen die Berater auch umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

 

Wurde Anlegern die Schiffsbeteiligung HCI Shipping Select XIX von ihren Anlegern für die sichere Altersvorsorge empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersversorge geeigneten Kapitalanlagen. Auch mussten Anleger auf diverse weitere Risiken hingewiesen werden, wie zum Beispiel das Verlustrisiko oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt.

 

Für Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select XIX, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des HCI Shipping Select XIX sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können.

 

Weitere Informationen:

Infoseite über Rechtsansprüche der Schiffsfondsanleger

 

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