CFB-Fonds Nr. 172 MS Nedlloyd Juliana – Schadensersatz für Anleger

22.06.2012 322 Mal gelesen Autor: Dr. Ralf Stoll
Welche Ansprüche können enttäuschte Anleger des Schiffsfonds CFB-Fonds Nr. 172 MS Nedlloyd Juliana geltend machen? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anleger beraten.

Der CFB-Fonds Nr. 172 MS Nedlloyd Juliana investiert in das Containerschiff MS Nedlloyd Juliana. Das Schiff wurde im Jahr 2003 erbaut und 2007 von der Fondsgesellschaft übernommen. Im Jahr 2008 legte die Commerz Real Fonds Beteiligungsgesellschaft mbH den geschlossenen Schiffsfonds CFB-Fonds Nr. 172 MS Nedlloyd Juliana auf. Die Anleger investierten rund 28 Mio. US-Dollar (Mindesteinlage: 15.000 US-Dollar) in den Schiffsfonds. Die geplante Laufzeit des Fonds beträgt 20 Jahre. Unzufriedene Anleger des CFB-Fonds Nr. 172 MS Nedlloyd Juliana sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. So kann geprüft werden, ob Anleger sich verlustfrei von ihrer Kapitalanlage trennen können. Eine Möglichkeit, dies zu erreichen, ist die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler.

 

Zu den typischen Fehlern eines Anlageberatungsgesprächs gehört, dass die Anleger nicht darüber aufgeklärt wurden, dass es sich bei einem Schiffsfonds wie dem CFB-Fonds Nr. 172 MS Nedlloyd Juliana um ein Unternehmen mit den entsprechenden Risiken handelt. Das Risiko, dass das investierte Geld komplett verloren gehen kann, widerspricht beispielsweise dem Konzept einer sicheren Geldanlage oder einer Altersvorsorge. Anleger mussten sich auch der 20-jährigen Laufzeit und deren Auswirkungen bewusst sein. Wegen dieser langen Laufzeit und dem ungeregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsanteile können Anleger des CFB-Fonds Nr. 172 MS Nedlloyd Juliana sich nicht problemlos von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen. Weiterhin wurde oft versäumt, Anleger auf Vermittlungsprovisionen (kick backs) hinzuweisen.

 

Falsch beratene Anleger können Schadensersatz fordern

 

Anleger des CFB-Fonds Nr. 172 MS Nedlloyd Juliana, die das Gefühl haben, dass sich bei ihrer Anlageberatung diese oder ähnliche Fehler ereigneten, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Im Fall einer Falschberatung bestehen gute Chancen für die Anleger, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Im Idealfall wird der Schadensersatzbetrag sogar verzinst. Anleger des CFB-Fonds Nr. 172 MS Nedlloyd Juliana sollten sich daher an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um ihre Möglichkeiten eines verlustfreien Ausstiegs ausloten zu lassen.

 

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Infoseite CFB-Fonds

 

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