Dr. Peters DS-Fonds Nr. 110 VLCC Neptune Glory – Hilfe für Anleger des Schiffsfonds

06.06.2012 342 Mal gelesen Autor: Christian Grotz
Unzufriedene Anleger des Schiffsfonds Dr. Peters DS-Fonds Nr. 110 VLCC Neptune Glory sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

Das Dortmunder Emissionshaus Dr. Peters legte den geschlossenen Schiffsfonds DS-Fonds Nr. 110 VLCC Neptune Glory im Jahr 2004 auf. In den Fonds investierten 878 Anleger, welche in dem Dr. Peters DS-Fonds Nr. 110 VLCC Neptune Glory insgesamt rund 38,8 Mio. Euro anlegten. Der Fonds erwarb mit diesem Geld und weiterem Fremdkapital den Rohöltanker VLCC Neptune Glory. Das Schiff lief 1998 vom Stapel und ging im Oktober 2004 für - umgerechnet - ca. 67 Mio. Euro in das Eigentum des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 110 VLCC Neptune Glory über.

 

Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 110 VLCC Neptune Glory, die mit ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds nicht zufrieden sind, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. So kann ausgelotet werden, ob den Anlegern des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 110 VLCC Neptune Glory der verlustfreie Ausstieg aus der Beteiligung ermöglich werden kann. So kann zum Beispiel die Anlageberatung auf Fehler überprüft werden.

 

Falsche Anlageberatung kann Schadensersatzansprüche auslösen

 

Bei den Anlageberatungsgesprächen wurden Anleger, die in Schiffsfonds investierten, häufig nicht ausreichend über die damit einhergehenden Risiken aufgeklärt. Daher war nicht jedem Anleger bekannt, dass es sich bei einem Schiffsfonds wie dem Dr. Peters DS-Fonds Nr. 109 VLCC Saturn Glory um ein Unternehmen handelt, dem entsprechende Risiken innewohnen. Daher besteht das Risiko, dass das eingesetzte Kapital vollständig verloren gehen kann. Dieses Risiko ist allerdings mit dem Konzept einer sicheren Geldanlage oder einer Altersvorsorge  nicht vereinbar. Wegen des nicht geregelten Zweitmarkts für "gebrauchte" Fondsanteile können Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 110 VLCC Neptune Glory sich auch nicht jederzeit von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen. Auch wurden Anleger nicht immer über eventuelle Vermittlungsprovisionen (kick backs), die bei der erfolgreichen Vermittlung von Schiffsfonds oft und üppig flossen, aufgeklärt.

 

Haben Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 110 VLCC Neptune Glory das Gefühl, dass bei ihrer Anlageberatung diese oder ähnliche Fehler passierten, sollten sie nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. In dem Fall, dass Anleger falsch beraten wurden, stehen die Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können, gut. Im Idealfall wird der Schadensersatzbetrag sogar verzinst. Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 110 VLCC Neptune Glory sollten sich daher an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um überprüfen zu lassen, ob sie sich verlustfrei von ihrer Beteiligung lösen können.

 

Weiterlesen unter:

Infoseite Dr. Peters Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen

 

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