DEKA Fonds (Technologie usw.) - Schadenersatz nach Verlust möglich (Kick-Back), Rechtsanwälte informieren

30.09.2011 919 Mal gelesen Autor: Dr. Ralf Stoll
DEKA Fonds: Rechtsanwälte erringen Vergleiche mit Sparkassen. Ende 2011 verjähren Ansprüche: letzte Chance für Anleger hohe Verluste von 1990-2001 geltend zu machen bei der Sparkasse.

Die Gesellschaft DEKA hat über Sparkassen insbesondere in der Boomzeit 1999-2001 zahlreiche Aktienfonds an Privatanleger verkauft (DEKA Technologie, DEKA Chanc, DEKA Struktur). Anleger erlitten aufgrund des Börsencrashs massive Verluste, die bis heute nicht wieder aufgeholt werden konnten.  Gerade im Internet und Technologie Sektor wurden DEKA Fonds an viele Anleger verkauft mit dem Hinweis, dass damit gute Gewinne zu erzielen seien.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die bereits zahlreiche Anleger der DEKA Aktienfonds berät und vertritt, teilt mit: " Anleger der DEKA Fonds wurden oft nicht über die Risiken der DEKA Aktienfonds aufgeklärt. Insbesondere haben Sparkassen Kick-Backs (Provisionen, Rückvergütungen) verschwiegen, die sie erhalten haben für die Vermittlung. Anleger haben daher gute Aussichten auf Schadensersatz. Wir haben bereits Vergleiche erringen können, mit denen Anleger doch noch verloren geglaubtes Geld zurückerhalten haben."

Gerade nach dem Urteil des OLG Stuttgart zu dem DEKA Technologie Aktienfonds haben Anleger gute Aussichten, den vollen Schaden zzgl Zinsen ersetzt zu bekommen. Anleger müssen aber noch in diesem Jahr handeln, da für Anlagen vor 2002 die Ansprüche Ende 2011 endgültig verjähren. Dann ist endgültig Schluss und die gute Chance für DEK A Aktienfonds Anleger ist vertan. Anleger sollten daher diese letzte Chance nutzen und sich an einen Experten im Anlagerecht wenden.

Weitere Informationen zu Schadensersatz und dem Urteil des OLG Stuttgart:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/deka-technologie-cf-–-kundin-wird-schadensersatz-zugesprochen-rechtsanwaelte-informieren

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