Abmahnung im Auftrag der 20th Century Fox Home Entertainment GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharings

07.07.2017 40 Mal gelesen Autor: Lars Hämmerling
Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der 20th Century Fox Home Entertainment GmbH wegen des illegalen Tauschbörsenangebots ab. Der Abgemahnte soll den Film „Das Morgan Projekt“ unerlaubt hochgeladen haben.

Die Kanzlei Waldorf Frommer geht auch in ihrer neuen Abmahnung gegen unerlaubtes Filesharing vor. Die Großkanzlei mit Sitz in München versendet serienmäßig Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen auf sogenannten Filesharing-Plattformen, auf denen Film- oder Musikdateien ohne die Einwilligung der Rechteinhaber hochgeladen werden.

Wird ein solcher Upload ermittelt folgt für den Internetanschlussinhaber ein standardisiertes Abmahnschrieben, das durch die individuellen Angaben des konkreten Verstoßes ergänzt wird. In rechtlicher Hinsicht geht es um einen Verstoß gegen  § 19a UrhG, ein Verstoß hiernach liegt dann vor, wenn jemand ohne die erforderliche Zustimmung des Rechteinhabers, ein Werk anderen öffentlich zugänglich macht. Zudem sei ein Verstoß gemäß §16 UrhG, dem Verbot der Vervielfältigung sei im Verhalten des Abgemahnten zu sehen

Da die Kanzlei Waldorf Frommer viele namhafte Mandanten der Film- und Musikindustrie vertritt, finden Sie eine Vielzahl von Berichten über Abmahnungen im Internet, wenn Sie die Kanzlei Waldorf Frommer googeln.

Wenn Sie also auch eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, sind Sie mit Ihrer Abmahnung nicht allein. Allerdings hilft Ihnen das zunächst nicht weiter, Sie müssen die Abmahnung ernst nehmen und die in der Abmahnung angegebenen Fristen beachten. Für den Aufwendungs- und Schadensersatz fordert die Kanzlei Waldorf in diesem Fall 915,00 EUR. Daneben soll der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben.

Insgesamt ist es somit ratsam, die genannte Frist einzuhalten und die Zwischenzeit zu nutzen, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der mit Ihnen ein weiteres Vorgehen bespricht und Ihnen die Verteidigungsmöglichkeiten offenlegt. Häufig bietet es sich an, eine modifiziert Unterlassungserklärung abzugeben, um Haftungsrisiken zu minimieren. Auch bezüglich des geforderten Betrags bietet sich meist ein Verhandlungsspielraum.

Kontaktieren Sie am Besten einen Experten auf dem Gebiet des Urheberrechts. Die Kanzlei Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg hilft Ihnen gerne bei der Verteidigung gegen eine Abmahnung. Nutzen Sie das Angebot eines kostenlosen Erstgesprächs als ersten Schritt zur erfolgreichen Verteidigung gegen Ihre Abmahnung. Kontaktieren Sie uns einfach, indem Sie uns Ihre Abmahnung zusenden. Wir melden uns bei Ihnen und entwickeln eine individuelle Lösung für Sie.

 

 

Kontakt:

 

BERLIN

Hohenzollerndamm 196

10717 Berlin

T 030 /206 494 05

F 030 / 206 494 06

E berlin@shrecht.de

W www.shrecht.de

___________________________________

 

HAMBURG

Großneumarkt 20

459 Hamburg

T 040 / 533 087 20

F 040 / 533 087 30

M hamburg@shrecht.de

W www.shrecht.de

___________________________________

 

Partnerschaftsgesellschaft Sitz Berlin:

PR 908 B AG Berlin-Charlottenburg