Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte
Im digitalen Zeitalter sind Haushalte ohne Internetanschluss eine Seltenheit. Täglich nutzt man das Internet und seine Annehmlichkeiten. Hierzu gehören nicht nur der leichte und vermeintlich kostenlose Zugriff auf nahezu alle Filme, Serien und Musikstücke, sondern auch der auf Softwares und Computerspiele, die der Markt zu bieten hat. Inzwischen sind viele Kanzleien in der Bundesrepublik auf solche Urheberrechtsverletzungen spezialisiert und mahnen im Auftrag ihrer Mandanten die Verbraucher ab. So auch die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte. Nimrod Rechtsanwälte vertritt vor allem Publisher und Entwickler von Software und Computerspielen.
Durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Nimrod werden die Adressaten dazu aufgefordert einen Vergleichsbetrag, der sich aus Schadensersatz sowie Anwaltskosten und einer Auslagenpauschale zusammensetzt, zu zahlen und außerdem eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Viele der Anschlussinhaber sind sich jedoch keiner Schuld bewusst und können sich nicht erklären, wie sie zum Täter einer Urheberrechtsverletzung geworden sein sollen.
Urheberrechtsverletzung geschehen oft unbemerkt
In sehr vielen Fällen der Urheberrechtsverletzungen im Internet hat der Täter dieser gar nicht bewusst vornehmen wollen. Erst bei Zustellung der Abmahnung wird den betroffenen Personen bewusst, dass sie Filesharing im Internet betrieben haben.
Das sog. Filesharing funktioniert dabei folgendermaßen: Filme, Musik, Computerspiele oder diverse Softwares werden Zecks Nutzung auf den eigenen Computer heruntergeladen. Gleichzeitig werden die bereits heruntergeladenen Teile der Datei allerdings wieder anderen Nutzern zur Verfügung gestellt - vom Nutzer meist unbemerkt.
Dieser Ablauf setzt sich im folgenden fort, wenn die Software sich z.B. bei Starten des PC's automatisch mit dem Internet verbindet. Durch das Peer-to-Peer Forensic Systems kann dieses Vorgehen dokumentiert werden. Und um diese illegale Verbreitung im Internet zu stoppen, werden die Anschlussinhaber anhand ihrer IP-Adressen ermittelt und daraufhin durch Kanzleien wie Nimrod Rechtsanwälte abgemahnt.
Die Frage der Haftung ist oft nicht einfach zu beantworten
Die Klärung nach der Haftung gestaltet sich bei mehreren Personen im Haushalt oft als schwierig. Denn nicht für alle festgestellten Rechtsverletzungen ist per se der Inhaber des Internetanschlusses auch verantwortlich. Zum Beispiel bei Familienangehörigen oder Mitbewohnern kommt es stets auf eine Prüfung des Einzelfalls an!
So hat der BGH zunächst so geurteilt, dass der Anschlussinhaber keine Familienmitglieder und deren Computer auf Filesharing-Softwares überprüfen muss. Der BGH bleibt seiner bisherigen Rechtsprechung auch mit dem Urteil vom 30. März 2017 treu. Damit bleibt die Darlegungs- und Beweislast für die täterschaftliche Haftung beim Rechteinhaber. Diese Vermutung kann aber durch den Anschlussinhaber entkräftet werden, wenn andere volljährige Familienmitglieder im Tatzeitpunkt Zugriff auf den Anschluss hatten. Der Anschlussinhaber ist dann aber dazu verpflichtet, zu offenbaren, wer diese Dritten sind - ansonsten haftet er selbst.
Wie gehe ich bei Erhalt einer Abmahnung von Nimrod Rechtsanwälte vor?
Bei den meisten Empfänger einer Abmahnung macht sich zunächst Unsicherheit breit. Rund 30% derer, die eine Abmahnung erhalten haben, zahlen aus Angst vor den Konsequenzen sofort. Doch sollten Sie sich nicht verunsichern lassen!
Vielmehr sollten Sie versuchen die Ruhe zu bewahren und weder sofort die Zahlung einleiten, noch die hinzugefügte Unterlassungserklärung unterschreiben.
Die auf diesem Gebiet sehr erfahrene Kanzlei Werdermann I von Rüden bietet für alle, die zu einer Urheberrechtsverletzung eine Abmahnung von Nimrod Rechtsanwälte erhalten haben, eine kostenlose Erstberatung bzgl. des weiteren Vorgehens an! Unter https://abmahnhelfer.de/ oder telefonisch 49 30 200 590 770 sind wir gerne für Sie da!