Abmahnung zum Actionfilm "Suicide Squad" durch Waldorf Frommer

14.06.2017 41 Mal gelesen Veröffentlicht von anwalt24
Haben auch Sie eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer zum Film "Suicide Squad" erhalten, können sich die Ihnen vorgeworfene Urheberrechtsverletzung aber nicht erklären? Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung!

Abmahnungen zu "Suicide Squad" durch die Kanzlei Waldorf Frommer

Die Münchener Rechtsanwaltskanzlei mit dem Namen Waldorf Frommer ist auf Verletzungen von Urheberrechten spezialisiert und mahnt infolgedessen Nutzer von Filesharing-Portalen ab. Als Anschlussinhaber des Internetanschlusses und Adressat der Abmahnung werden Sie von Waldorf Frommer dazu aufgefordert einen Vergleichsbetrag, der sich aus Schadensersatz sowie Anwaltskosten und einer Auslagenpauschale zusammensetzt, zu zahlen und außerdem eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.

Waldorf Frommer mahnt dabei für den Inhaber der Urheberrechte, der Warner Bros Entertainment GmbH., ab. Den Adressaten wird vorgeworfen, die Urheberrechte der Warner Bros. verletzt zu haben, indem der Adressat der Abmahnung den US-amerikanischen Actionfilm "Suicide Squad" anderen Nutzern von Internettauschbörsen zugänglich gemacht und zum Download angeboten haben soll.

Wie kommt es zu einer Urheberrechtsverletzung?

Eine Abmahnung mit dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzung im Briefkasten vorzufinden schockiert zunächst. Oft können die Adressaten sich nicht erklären, warum sie eine solche Abmahnung erhalten haben und sind sich "keiner Schuld bewusst".

Die Kanzlei Waldorf Frommer wirft den Betroffenen vor, den erfolgreichen Actionfilm Suicide Squad über eine Internettauschbörse auch anderen Filmfans zum illegalen Download angeboten zu haben - sog. Filesharing. Denn in den meisten Fällen beginnt die weitere Verbreitung eines Werkes schon während des Herunterladens. Diese Verbreitung setzt sich im folgenden automatisch fort, wenn die Software sich z.B. bei Starten des PC's mit dem Internet verbindet. Durch das Peer-to-Peer Forensic Systems kann dieses Vorgehen dokumentiert werden.

Waldorf Frommer verlangt Zahlung und Unterlassungserklärung

Adressaten einer Abmahnung zu Suicide Squad durch Waldorf Frommer werden zunächst mit der Aufforderung der Zahlung eines Vergleichbetrags, der sich aus Schadensersatz sowie einem Aufwendungsersatz zusammensetzt, und der Abgabe einer Unterlassungserklärung konfrontiert. Diesen Aufforderungen sollte so jedoch in keinem Fall sofort nachgegangen werden! Tun Sie die Abmahnung aber auch nicht als "Abzocke" ab.

Wurde ein Rechtsverstoß durch eine Urheberrechtsverletzung im Internet festgestellt, wird die jeweilige IP-Adresse ermittelt und in der Folge erhält der Anschlussinhaber eine Abmahnung. Dieser muss jedoch nicht auch der Nutzer gewesen sein. Auch wenn Sie der Inhaber des Internetanschlusses sind, heißt das nicht automatisch, dass auch Sie der Täter der Rechtsverletzung sind. Es ist zwar möglich, dass der Inhaber eines Internetanschlusses für die Rechtsverletzung eines Dritten über seinen Anschluss haften muss, aber auch dies muss zunächst im konkreten Einzelfall überprüft werden. Dies wurde bereits durch den Bundesgerichtshof bestätigt.

Richtiges Vorgehen

Die von Waldorf Frommer gesetzten Fristen sind meist sehr knapp, sollten aber eingehalten werden um weitere Unannehmlichkeiten zu verhindern.

Folgendes Vorgehen sollte Sie beherzigen:

  1. Ruhe bewahren!

  2. Weder sofort zahlen, noch unterschreiben!

  3. Keinen Kontakt zu Waldorf Frommer aufnehmen!

  4. Rechtsanwalt kontaktieren!

  5. Frist wahren!

Die auf diesem Rechtsgebiet erfahrene Kanzlei Werdermann I von Rüden bietet für alle, die zu einer Urheberrechtsverletzung eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, eine kostenlose Erstberatung bzgl. des weiteren Vorgehens an! Unter https://abmahnhelfer.de/ oder telefonisch 49 30 200 590 770 sind wir gerne für Sie da!

 

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Waldorf Frommer Rechtsanwälte