Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt ab. Forderung: 619,50 EUR wegen illegalem Filesharings

12.06.2017 112 Mal gelesen Autor: Katharina von Leitner-Scharfenberg
Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Uploads einer Folge der Serie Arrows ab. Warner Bros. Gehört neben anderen Unternehmen der Musik- und Filmbranche zu den namhaften Mandanten der Kanzlei Waldorf Frommer.

Unter der Überschrift  "Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung" versendet die Kanzlei Waldorf Frommer serienmäßig Abmahnungen an Nutzer sogenannter Filesharing-Plattformen. Zu diesen gehören beispielsweise µTorrent, Vuze, Transmission, BitComet, BitTorrent oder eMule. Auch vermeintliche Streaming-Programme wie PopcornTime, Time4Popcorn, Zona oder Isoplex sind Portale, auf denen das Zugänglichmachen von Dateien ohne die Zustimmung der Rechteinhaberin geschieht. Diese Portale werden regelmäßig auf Verstöße gegen den unerlaubten Upload überwacht. Wird ein Verstoß festgestellt, kommt es zur Abmahnung. So auch in diesem Fall.

In der vorliegenden Abmahnung geht es um den illegalen Upload einer Folge der Serie "Arrows" mit dem Titel "What We Leave Behind". Der Upload eines Filmwerks ohne die Einwilligung der Rechteinhaberin stellt einen Verstoß gegen §§16, 19a UrhG.

Auf Grundlage dieses Verstoßes werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Schadens- und Aufwendungsersatz in einer Gesamthöhe von 619,50 EUR gefordert.

Sie haben eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten und benötigen Hilfe?

Sollten Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, sind Sie damit nicht allein. Aufgrund unserer Erfahrung mit der Verteidigung Abgemahnter haben wir einige Tipps für Sie:

Halten Sie die genannte Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung ein und nutzen Sie die Zwischenzeit, um sich Rechtsrat einzuholen. Häufig lohnt es sich, falls Sie den gerügten Verstoß tatsächlich begangen haben, eine modifizierte Unterlassungs­erklärung abzugeben oder einen niedrigeren Vergleichsbetrag als den geforderten Betrag durch einen Rechtsanwalt für Sie aushandeln zu lassen.

Haben Sie den Ihnen vorgeworfenen Verstoß nicht begangen, müssen Sie dennoch aktiv werden. Es genügt nicht, den Vorwurf schlichtweg abzutun.  Wenn Sie eine Abmahnung ignorieren kann das dazu führen, dass die Gegenseite eine einstweilige Verfügung gegen Sie bei einem Gericht erwirkt, die wiederum mit weiteren Kosten für Sie verbunden ist. Auch in einem solchen Fall lohnt es sich, einen Experten auf dem Gebiet des Urheberrechts aufzusuchen und ihren Fall einschätzen zu lassen.

Die Kanzlei Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg bietet Ihnen eine umfassende, fundierte juristische Betreuung im Urheberrecht, Medienrecht und Gewerblichen Rechtsschutz. Gerade in Sachen Filesharing verfolgen wir  die aktuelle Rechtsprechung  besonders aufmerksam und haben schon eine Vielzahl an Abgemahnten vertreten. Sie können uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch kontaktieren. Wir werden den Fall dann für Sie einschätzen und das weitere Vorgehen planen.

Kontakt:

 

HÄMMERLING · VON LEITNER-SCHARFENBERG Rechtsanwälte in Partnerschaft

 

 

BERLIN

Hohenzollerndamm 196

10717 Berlin

T 030 /206 494 05

F 030 / 206 494 06

E berlin@shrecht.de

W www.shrecht.de

___________________________________

 

HAMBURG

Großneumarkt 20

459 Hamburg

T 040 / 533 087 20

F 040 / 533 087 30

M hamburg@shrecht.de

W www.shrecht.de

___________________________________

 

Partnerschaftsgesellschaft Sitz Berlin:

PR 908 B AG Berlin-Charlottenburg