Urheberrechtliche Abmahnung "Legend of Tarzan"

10.08.2016 139 Mal gelesen Autor: Jens Leiers
Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt aktuell im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH Urheberrechtsverletzungen bezüglich des urheberrechtlich geschützten Films " Legend of Tarzan“ in sog. Filesharing-Netzwerken ab. Sie haben ein solches Schreiben erhalten ? Lesen Sie weiter.

Die Adressaten der für die Warner Bros. Entertainment GmbH ausgesprochenen Abmahnungen sollen nach Auffassung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte den Film "Legend of Tarzan" innerhalb eines sog. "peer-to-peer-Netzwerks" anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und somit öffentlich zugänglich gemacht haben.

Die notwendige Einwilligung der Warner Bros. Entertainment GmbH als Rechteinhaberin des Films "Legend of Tarzan" hierfür liegt - wer hätte das gedacht - natürlich nicht vor.

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte fordern neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ingesamt die Zahlung eines Betrages von 815,00 ?, der sich aus Schadensersatz in Höhe von 700,00 ? und Rechtsverfolgungskosten, in Höhe von 215,00 ? zusammensetz.

Abgemahnt wegen "Legend of Tarzan" ? Was nun ?

Abgemahnten raten wir, sich unbedingt mit der Abmahnung auseinanderzusetzen. Aufgrund jahrelanger Erfahrung mit Rechtsstreitigkeiten im Filesharing wissen wir, dass die Waldorf Frommer Rechtsanwälte die Rechte ihrer Mandanten erfahrungsgemäß auch gerichtlich konsequent durchsetzen. Die Abmahnung einfach zu ignorieren halten wir daher für eine schlechte Idee, will man die Angelegenheit wirtschaftlich vernünftig lösen, falls der geltend gemachte Unterlassungsanspruch bestehen sollte.

In manchen Fällen macht eine Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen grundsätzlich Sinn, vgl. unseren Bericht hier.

Frönd Nieß Lenzing Leiers | RECHTSANWÄLTE beraten Sie bundesweit mit dem Ziel, eine vor allem wirtschaftlich vernünftige Lösung für Sie zu finden. Kontaktieren Sie uns unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung. Übermitteln Sie uns Ihre erhaltene Abmahnung vorab per E-Mail (ra.leiers@ius-flash.de oder office@ius-flash) oder per Fax (0251 - 981 181 11). Wir rufen Sie dann zurück. Oder rufen Sie uns direkt unter 0251 - 981 181 0 oder 0251 - 981 181 1 (Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Leiers) an. Mobil erreichen Sie Ihren Ansprechpartner Rechtsanwalt Leiers auch außerhalb unserer Bürozeiten direkt unter 0178 - 635 44 35.

Frönd Nieß Lenzing Leiers | RECHTSANWÄLTE
Eisenbahnstraße 13
48143 Münster
Fon: 0251 - 981 181 0 und 0251 - 981 181 1
Mobil: 0178 - 635 44 35
Fax: 0251 - 981 181 11
E-Mail: office@ius-flash.de oder ra.leiers@ius-flash.de