Abmahnung Filesharing Film, Waldorf Frommer, Kill the Boss 2, i.A.d. Warner Bros. Entertainment GmbH

11.05.2015 126 Mal gelesen Autor: Amrei Viola Wienen
Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film Kill the Boss 2 i.A.d. Warner Bros. Entertainment GmbH ab.

Gefordert werden in der Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eine pauschalen Vergleichsbetrags. Der Anwaltskanzlei Wienen liegt eine Abmahnung vor, in der wegen der Rechtsverletzung 600 Euro für Schadensersatz und 215 Euro für Rechtsanwaltskosten, insgesamt damit 815 Euro im Rahmen eines Vergleichsbetrags gefordert werden.

Was ist zu tun?

Wer eine Abmahnung erhält, kann auf Hilfe spezialisierter Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht und kompetentes Anwaltswissen vertrauen. Anwaltlicher Rat sollte in der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist eingeholt werden. 

Die Rechtsprechung hat sich inzwischen erfreulicher Weise zu Gunsten Abgemahnter entwickelt. So gibt es zahlreiche neue Entscheidungen, die im Einzelfall zur Zurückweisung von Abmahnforderungen oder zur Reduzierung der Zahlungsforderung vorgetragen werden können.

Zunächst gilt es in der Beratung zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat. Dazu finden Sie hier auf dem Medienrechtsportal der Anwaltskanzlei Wienen weitere Informationen.

Spezialisiertes Anwaltswissen

Die umfangreiche Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Urteile im Filesharing-Recht finden Sie hier auf der Internetseite der Anwaltskanzlei Wienen.

Die Anwaltskanzlei Wienen bietet ihren Mandanten

  •        spezialisiertes Wissen, Fachanwaltschaft Urheber- und Medienrecht
  •         jahrelange Erfahrung in Filesharing-Fällen
  •         faire Pauschalpreise, schnelle Beratung und Vertretung in Eilfällen, bundesweite Tätigkeit

Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit seit Jahren erfolgreich in Filesharing-Sachen. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, setzt Rechtsanwältin Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, ihr spezialisiertes Wissen gerne für Sie ein.


Bitte wenden Sie sich dazu an: Telefon 030 - 390 398 80.


Gerne können Sie Ihre Anfrage auch über das Online-Formular unverbindlich stellen. Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen.

Die folgenden Beiträge könnte Sie auch interessieren:

Filesharing-Abgemahnter muss keinen Schadensersatz zahlen - kein Schadensersatz nach Lizenzanalogie, kein konkreter Schaden dargelegt, AG Düsseldorf, 2015

Abgemahnte gewinnt Prozess: Klage gegen "Filesharing-Abgemahnte" abgewiesen, AG Hamburg zu WLan-Router, Verschlüsselung und Haftung

Filesharing: Familienvater muss nicht zahlen, Amtsgericht Düsseldorf

Amtsgericht Bochum, Anschlussinhaber in Wohngemeinschaft trägt keine Beweislast bei Filesharing-Abmahnung: Sachvortrag erfüllt sekundäre Darlegungslast

Waldorf Frommer Rechtsanwälte, Abmahnung

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Wirtschaftsmediatorin (IHK)
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
Kurfürstendamm 125 A
10711 Berlin
Telefon: 030 / 390 398 80
www.kanzlei-wienen.de
www.medienrechtfachanwalt.de