Abmahnung Daniel Schuhmacher – The Album – Sony Music Entertainment Germany GmbH

05.02.2010 1317 Mal gelesen Autor: Thomas Feil
Auch wenn nur eine kurze Frist eingeräumt wird, unterschreiben Sie nicht ohne rechtliche Prüfung die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung im Entwurf beigefügt ist. Lassen Sie sich anwaltlich beraten!

Im Rahmen eines Beratungsmandats liegt uns eine Abmahnung der Sony Music Entertainment Germany GmbH vor. Diese wird vertreten durch die Waldorf Rechtsanwälte, die auch die Abmahnung verschickt haben. Es geht um das Album "The Album" von Daniel Schumacher. Daneben war noch ein zweites Album heruntergeladen worden, so behaupten die Waldorf Rechtsanwälte in ihrer Abmahnung. Es werden insoweit Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 € gefordert. Daneben soll ein Schadensersatz in Höhe von 700,00 €, insgesamt also ein Betrag in Höhe von 1.206,00 € geleistet werden.

Der angebliche Verstoß stammt aus Juli und August 2009. Dies ist insoweit bemerkenswert, da in der letzten Zeit eher Abmahnungen mit Verstößen aus dem Zeitfenster Oktober/November 2009 übersandt worden sind. Der Abmahnung ist der Entwurf einer Unterlassungserklärung beigefügt. Wir raten dringend davon ab, ohne rechtliche Prüfung diesen Entwurf zu unterzeichnen. Eine entsprechende Unterzeichnung ist faktisch ein Schuldanerkenntnis, so dass gegen den Zahlungsanspruch nicht mehr wirksam argumentiert werden kann.

Lassen Sie sich auch nicht durch folgenden Hinweis beeindrucken, der dem Entwurf der Unterlassungserklärung in der Fußzeile angefügt ist:

"In Internetforen fälschlicherweise empfohlene Einschränkungen können Ihre Unterlassungserklärung insgesamt unwirksam machen."

Interessant ist auch, dass hier der Provider nicht wie sonst häufig die Deutsche Telekom ist, sondern die Firma NetCologne.

 
Weitere aktuelle Informationen zu Abmahnungen finden Sie unter www.abmahnung-blog.de und www.die-abmahnung.de .
 
Feil Rechtsanwälte
 
Telefon: 0511 / 473906-01
Telefax: 0511 / 473906-09
 
Rufen Sie uns an. Wir beraten deutschlandweit sofort.
Mit Erfahrung aus über 1.000 Abmahnfällen!
 
Unser Ziel: Sie zahlen nichts an Abmahner!
 
Besuchen sie auch unseren Onlineshop unter www.shopanwalt.de .