Notruf Abmahnung: Schnelle Hilfe bei Waldorf Frommer-Abmahnungen - Black Mass

02.12.2015 216 Mal gelesen Veröffentlicht von anwalt24
Sind auch Sie wegen des urheberrechtswidrigen Fileharings des US-amerikanischen Films "Black Mass" auf einer Online-Tauschbörse abgemahnt worden? Dann melden Sie sich möglichst schnell in unserer Kanzlei. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte sind rund um die Uhr für sie da!

Die auf Urheberrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer verschickt regelmäßig im Auftrag verschiedener Rechteinhaber Abmahnungen an Internet-Anschlussinhaber wegen des unerlaubten Hochladens und Bereitsstellens geschützter Werke auf Online-Tauschbörsen. Ist von Ihrem Internet-Anschluss also ein derartiger urheberrechtlicher Verstoß ausgegangen, erhalten Sie zunächst einmal eine Abmahnung.

Im aktuellen Fall handelt es sich dabei um den Film "Black Mass" von Scott Cooper aus dem Jahr 2015. Vom Abgemahnten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags von 815,00 Euro. Dieser setzt sich aus Schadensersatz und berechneten Anwaltskosten zusammen.

Wenn auch Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen des Filesharings von "Black Mass" bekommen haben, ist unsere Empfehlung: Bewahren Sie zunächst einmal Ruhe und lassen Sie sich nicht zu vorschnellen Handlungen verleiten. Nehmen Sie stattdessen schnellstmöglich die Hilfe eines erfahrenen Anwalts in Anspruch! Vor allem die vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie mit äußerster Vorsicht behandeln. Häufig ist diese sehr weit gefasst, so dass für Sie langfristige und sehr kostspielige Verpflichtungen entstehen können.

Auch sollten Sie keine modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunterladen. Derartige Vorlagen können niemals auf Ihren konkreten Einzelfall zugeschnitten sein. Eine mögliche Folge: Die Gegenseite könnte Ihre Erklärung ablehnen und ggf. gerichtlich gegen Sie vorgehen.

Unsere Ratschläge bei Waldorf Frommer-Abmahnungen:

  • Nehmen Sie keinen persönlichen Kontakt zur Gegenseite auf
  • Unterschreiben Sie nichts
  • Laden Sie keine modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunter
  • Zahlen Sie zunächst nichts an Waldorf Frommer
  • Lassen Sie sich innerhalb der gesetzten Frist von einem auf Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwalt beraten

Auch wenn Sie das Filesharing nicht persönlich begangen haben sollten, so trifft Sie dennoch eine Auskunftspflicht. Den Vorwurf lediglich zu bestreiten genügt also nicht. Zunächst einmal muss ermittelt werden, ob eine sogenannte Täter- oder Störerhaftung vorliegt. Hier muss überlegt werden, wer zum fraglichen Zeitpunkt überhaupt Zugriff auf Ihr W-Lan hatte. Der Anschlussinhaber haftet nämlich nicht automatisch für über seinen Anschluss begangene Urheberrechtsverletzungen. Immer dann, wenn Ihr Anschluss auch von anderen Personen verwendet wird, bestehen in der Regel gute Verteidigungschancen.

Aber selbst dann, wenn Sie tatsächlich persönlich für das Filesharing verantwortlich sind, können die Forderungen aus der Abmahnung mit unserer Hilfe häufig noch reduziert werden.

Es lohnt sich immer, Waldorf Frommer-Abmahnungen juristisch überprüfen zu lassen!

Was kann unsere Kanzlei für Sie tun?

Unser Team aus erfahrenen Anwälten überprüft für Sie, ob Sie tatsächlich für den Vorwurf verantwortlich sind und ob die Abmahnung gegen Sie überhaupt berechtigt ist. Lassen Sie sich von uns umfassend und kompetent beraten. Wir sind immer für Sie da - auch an Wochenenden und Feiertagen.

Ihre Direktdurchwahl bei Waldorf Frommer-Abmahnungen: 089 / 37 41 85 32

Notruftelefon am Wochenende: 0160 / 96915307

office@jusdirekt.com - www.JusDirekt.com

Unter http://www.waldorf-frommer-abmahnhilfe.de/ finden Sie viele nützliche Tipps und Tricks zu Waldorf Frommer Abmahnungen!

Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihr Rechtsproblem. Das Team von JusDirekt.