Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Warner Bros. – „Storm Hunters“

23.09.2014 266 Mal gelesen Veröffentlicht von anwalt24
Die Warner Bros. Entertainment GmbH lässt durch die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Anschlussinhaber wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzung an dem Film „Storm Hunters“ abmahnen.

Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) fordert in ihrer Abmahnung dreierlei:

  • die sofortige und dauerhafte Löschung der abgemahnten Datei,
  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist und
  • die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 815,00 Euro.

Was wird dem Betroffenen vorgeworfen?

In dem Abmahnschreiben wird dem Betroffenen vorgeworfen, er habe den Film "Storm Hunters" innerhalb eines Filesharing-Netzwerks anderen Nutzern zum Download angeboten und so öffentlich zugänglich gemacht. Das öffentliche Zugänglichmachen ist ein Recht, welches allein dem Urheber bzw. Rechteinhaber vorbehalten ist (vgl. § 19 a UrhG). Soweit dieser keine Einwilligung zu der öffentlichen Zugänglichmachung gegeben hat, erfolgt diese illegal; so auch in dem vorliegenden Fall.

Was tun, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Wenn auch Sie eine Abmahnung in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben, sollten Sie Ruhe bewahren.

Durch eine voreilige Zahlung oder die Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung, welche unter Umständen auch die Anerkennung der Forderungen der Gegenseite beinhaltet, vernichten Sie die Verhandlungsbasis Ihres Verteidigers und könnten somit Ihre gegebenenfalls gute Ausgangsposition unnötig verschlechtern. Aus diesem Grund raten wir Ihnen dazu, einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren. Dieser kann für Sie die Rechtmäßigkeit der Abmahnung überprüfen und Ihnen Auskunft über die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten geben. Außerdem kann er die mitgeschickte Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten abändern. Sie sollte sich nur noch auf die nötigsten Angaben beschränken. Regelmäßig wird die vorformulierte Unterlassungserklärung zu weitgehend sein und kann ein Schuldanerkenntnis beinhalten. Aus diesem Grund ist die Abänderung unverzichtbar.

Melden Sie sich bei Abmahnhelfer.de!

Wenn auch Sie eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen rechtswidriger Verwertung des Films "Storm Hunters" erhalten haben, sollten Sie unser kompetentes Team von Abmahnhelfer.de kontaktieren. Wir greifen auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der erfolgreichen Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück und bieten unsere Leistungen bundesweit zu sehr fairen Preisen an. Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 965 35 855, in dem Sie uns von Ihrem Einzelfall erzählen können und sogleich eine erste anwaltliche Einschätzung erhalten.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!