Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Tele München – „Der Hundertjährige, der aus dem Fenster stieg und verschwand“

24.06.2014 247 Mal gelesen Autor: Johannes von von Rüden
Die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt Abmahnungen an Anschlussinhaber im Namen der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft. Die Schreiben beziehen sich auf mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Der Hundertjährige, der aus dem Fenster stieg und verschwand“.

Dem Betroffenen wird vorgehalten, er habe den verfilmten Buchroman "Der Hundertjährige, der aus dem Fenster stieg und verschwand" mittels einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern zum Download angeboten und so öffentlich zugänglich gemacht. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht jedoch ausschließlich dem Urheber bzw. Rechteinhaber, mithin der Tele München Fernseh GmbH Co Produktionsgesellschaft zu (§ 19 a UrhG). Da diese die erforderliche Einwilligung vor der Zugänglichmachung nicht gegeben hat, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor.

Was möchte Waldorf Frommer?

Die Kanzlei Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) aus München fordert im Namen ihrer Mandantschaft folgendes:

  • die unverzügliche und dauerhafte Löschung des abgemahnten Werks vom Rechner,
  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist sowie
  • die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 815,00 Euro (600,00 Euro Schadensersatzkosten und 215,00 Euro Rechtsanwaltskosten).

Wie verhalte ich mich am besten, wenn ich abgemahnt wurde?

Falls auch Sie ein Abmahnschreiben erhalten haben, sollten Sie Ruhe bewahren und innerhalb der Ihnen gesetzten Frist einen im Internet- und Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren. Dieser kann für Sie die Rechtmäßigkeit der Abmahnung prüfen und Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben. Des Weiteren kann er für Sie die mitgeschickte Unterlassungserklärung so abändern, dass sie sich nur noch auf die notwendigen Angaben bezieht.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Ob und inwieweit Sie haften, kann nicht pauschal beantwortet werden. Dies ist abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls und muss deshalb stets gesondert ermittelt werden. Ein Haftungsausschluss kommt insbesondere dann in Betracht, wenn Sie nachweisen können, dass nicht Sie, sondern ein anderes, volljähriges Familienmitglied, welches Zugang zu dem Internetanschluss hat, die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom Januar 2014 wurde in einem solchen Fall die Störerhaftung eingeschränkt. Lesen Sie dazu unter dem folgenden Link mehr: http://www.wvr-law.de/blog/allgemein/bgh-verneint-haftung-von-eltern-fuer-illegales-filesharing-durch-volljaehrige-familienmitglieder.

Wenn auch Sie von Waldorf Frommer für die Tele München Fernseh GmbH Co Produktionsgesellschaft wegen illegaler Verwertung des Films "Der Hundertjährige, der aus dem Fenster stieg und verschwand" abgemahnt wurden, sollten Sie unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen. Unser Team von Abmahnhelfer.de greift auf jahrelange Erfahrung hinsichtlich der erfolgreichen Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück und ist sieben Tage die Woche für Sie erreichbar. Melden Sie sich unter der Telefonnummer: 030 965 35 855 oder nutzen Sie das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!