Waldorf Frommer Rechtsanwälte verschicken im Namen und i. A. der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH für die Serie „How I Met Y

04.04.2014 225 Mal gelesen Veröffentlicht von anwalt24
Abmahnung erhalten? Wir können Ihnen sehr gut helfen! Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine Email: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen.de.

Hat es Sie erwischt? Lassen Sie sich helfen und bleiben Sie nicht untätig.

Die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer verlangt in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Bezahlung eines Vergleichsbetrages von

€ 469,50 für die Erstattung der Rechtsanwaltskosten und pauschalierten Schadensersatz.

Generell muss man vorsichtig an solchen Abmahnungen herangehen. Handeln Sie nicht vorschnell und nehmen Sie nicht Kontakt mit der Abmahnkanzlei auf.

Unterschreiben Sie nicht die Ihnen mitgelieferte Unterlassungserklärung. Diese kann einigen Tücken enthalten.

Notieren Sie sich die in der Regel kurz gesetzte Frist und nehmen Sie Kontakt mit einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht auf.

Es macht keinen Sinn, auf eigene Faust hier irgendetwas unternehmen zu wollen und an der falschen Stelle zu versuchen Geld zu sparen.

Diese Unterlassungsangelegenheiten enthalten in der Regel sehr hohe Streitwerte, sodass hier sehr hohe Anwaltskosten gerade auf der Abmahnseite entstehen können.

Wir haben seit mehr als 7 Jahren durchaus große Erfolge auf dem Gebiet des Filesharings erzielt und dabei immer für unsere Mandanten faire und machbare Pauschalpreise generiert.

Lassen Sie sich also helfen.

Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E Mail: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen.de.

Georg Schäfer

Rechtsanwalt